NATURRECHTE beruhen auf den universell gültigen Ordnungsprinzipen und existieren ohne Zutun und/oder Einlassung des Menschen. Die NATURRECHTE bedürfen also keiner niedergeschriebenen Worte oder Gesetze, VERORDNUNGEN. Möchten wir die NATURRECHTE mit wenigen Worten beschreiben oder zusammenfassen, dann wäre wohl folgende Definition die passendste:
„Bestehle oder beraube NIEMANDEN“.
Was meint der Verfasser nun damit? Bestehle oder beraube niemanden seines Lebens, seines Eigentums, seiner Freiheit, seiner Ehre etc., tue nichts was einen anderen MENSCHEN Schaden zufügt, weder geistig noch in seiner Substanz (körperlich). Hält sich ein MENSCH nicht an dieses universell GÜLTIGE RECHT, so hat der MENSCH, dem Leid zugefügt wurde, das gleiche RECHT den anderen MENSCH das gleiche Leid zuzufügen, denn KEIN MENSCH kann mehr Rechte haben als ein anderer MENSCH. Jedes Recht das sich ein MENSCH in den NATURRECHTEN selbst einräumt, nimmt oder gibt, überträgt er mit seiner Handlung auf die anderen MENSCHEN und räumt ihnen damit das gleiche RECHT ein. Im „Wesentlichen“ oder in dem „natürlichen“ (Natur) befindet sich alles im Ausgleich, nichts oder niemand kann mehr haben als ein anderer bzw. wenn dem so ist, dann findet irgendwann und in irgendeiner Form ein Ausgleich statt, denn NUR SO kann das Wesentliche oder Natürliche existieren.
„Es ist das Naturrecht des Menschen welches einen Vertrag zwischen dem Volk und seiner Regierung untersucht, überprüft und diesen für rechtens, rechtswidrig, verbindlich oder ungültig erklärt. Ein Vertrag für die Einrichtung einer Regierung ist nichts anderes als ein freiwilliger Vertrag zwischen individuellen Menschen zum gegenseitigen Nutzen und unterscheidet sich bezüglich seiner Gültigkeit nicht im Geringsten von einem Vertrag zwischen Mann und Mann oder Volk und Nation.
Wenn zwei „PERSONEN“ in einem Vertrag treten, Diebstahl, Raub oder Mord einem dritten Gegenüber zu begehen, so ist dies ein rechtswidriger und ungültiger Vertrag. Ganz einfach deswegen, weil es sein Ziel ist natürliches Recht anderer MÄNNER und WEIBER zu verletzen. Wenn zwei Nationen in einen Vertrag treten, dass sie dritte plündern, versklaven oder zerstören soll, ist der Vertrag rechtswidrig, nichtig und ohne Verpflichtung. Einfach deshalb, weil er gegen die Gerechtigkeit und natürliches Recht des Menschen verstößt.
Im gleichem Zuge ist ein Vertrag rechtswidrig und ungültig, wenn die Mehrheit der Menschen eines Landes mit ihrer Regierung in einen Vertrag treten, jede Art von Ungerechtigkeit und Zerstörung der natürlichen Rechte Vorschub zu leisten auch dann, wenn die Mehrheit damit einverstanden ist. Ganz einfach deswegen, weil damit nicht nur die natürlichen Rechte derjenigen verletzt werden, die nicht damit einverstanden sind, sondern weil damit die natürlichen und unveränderlichen Rechte ausgehebelt werden und somit keine verlässliche Rechtsgrundlage mehr existiert unter welcher man dann auch solch einen Vertrag wieder aushebeln könnte. Ein solcher Vertrag mit einer Regierung hat keine moralische Grundlage. Er verleiht den berufenden keine Rechtmäßige Autorität, einen solchen Vertrag umzusetzen oder durchzuführen. Er schafft weder eine rechtliche noch moralische Verbindlichkeit, weder für die Regierung noch für die Menschen, diesen Vertrag durchzusetzen. Die einzige Aufgabe die dann jeder gleichermaßen hat ist, ungehorsam und Wiederstand gegenüber einer solchen Regierung, die unter dem Anschein des Rechts (Colour of law = gefärbtes Recht), solche Ungerechtigkeiten ausführt und die Zerstörung der selben.“
Zitat von Lysander Spooner
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