INSTITUT TRIVIUM UNITED
ALS NICHTREGIERUNGSORGANISATION (NGO)
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Rechtsgrundlage
In der Einladung zur Aufnahme der Tätigkeit mit der GZ: BHVO 2.1 Vr 1729/2022 vom 07.07.22 wurde nachfolgende Rechtsgrundlage per Bescheid mitgeteilt: §13 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002, BGBl. Nr. 66/2002, in der geltenden Fassung — Gemäß § 18 Abs. 3 Vereinsgesetz 2002 hat der Verein im Rechtsverkehr die ZVR-Zahl : 1237953766 zu führen.
Per amtlichen Bescheid stellt die rechtsverbindliche Eintragung des Gründungsstatut eine Tatsache dar.
Der Verein INTISTUT TRIVIUM UNITED hat sich per Statut rechtsverbindlich dazu bestimmt …
– eine Nichtregierungsorganisation (NGO) zu sein.
– Das INSTITUT TRIVIUM UNITED hat sich als Auskunftsbüro mit der Bezeichnung als „OFFICE-HUMAN-RIGHTS“ zur Verfügung gesellt.
– Das INSTITUT TRIVIUM UNITED als Nichtregierungsorganisation (NGO) ist international als Menschenrechtsorganisation tätig und wird per Definition in zuvor genannten Kapazitäten als ITU abgekürzt.
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Mission
Ziele unserer Arbeit:
1.) Das ITU hat sich dazu bestimmt eine aktive Rolle bei der Verwirklichung der Menschenrechte zu spielen, indem in den Dialog mit den agierenden Verwaltungsorganen getreten wird, um die Achtung aller Menschenrechte zu gewährleisten und damit eine aktive Rolle bei der Verhinderung der Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen zu spielen.
2.) Durch die Arbeit des ITU sollen die Einzelnen nicht nur dazu befähigt werden, die eigenen Rechte einzufordern, sondern im Rahmen von Verwaltungsakten die Bediensteten bei der Einhaltung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen unterstützt.
3.) Als jeweils lokale agierende internationale Menschenrechts-Organisation versteht sich das ITU als ein wichtiger Teil der internationalen Menschenrechtsbewegung und damit als ein Partner für das OHCHR (Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen).
4.) Das ITU verteidigt die Opfer, fördert die Rechte durch Aufklärung und setzt sich für Verbesserungen und Fortschritte ein.
5.) Im Einklang mit den Zielen des OHCHR wird angestrebt, die Menschen dazu befähigen erkennen zu können, ob die Möglichkeit zur Durchsetzbarkeit der Menschenrechtscharta oder des Menschenrechtskodex der herrschende Meinung entspricht und sich in der Praxis, also gerichtlich, ihr Recht tatsächlich durchsetzen lässt oder als so genanntes “totes Recht”, eine der gängigen Rechtsprechung zuwiderlaufende Ansicht darstellt, und somit metaphorisch nur als politisches “Opium fürs Volk” dient, da sich ihr vermeintliches Recht nach der Judikatur innerstaatlich nicht unmittelbar zur Anwendung bringen lässt.
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Tätigkeitsbeschreibung für Delegierte des ITU
Als Delegierte sind diese grundsätzlich für eine internationale Menschenrechts-Organisation (Menschenrechtsverteidiger nach UN-Resolution 53/144) tätig und verstehen sich sowohl auf regionaler Ebene, wie auch auf internationaler Ebene, als Teil der Zivilgesellschaft.
Als Teil der Zivilgesellschaft steht die Wahrung des Friedens, der Freiheit und Gerechtigkeit im Zentrum der Tätigkeit.
Daraus folglich setzen sich die Delegierten in ihrer Tätigkeit für die größtmögliche Einhaltung der national rechtsstaatlichen Prinzipien eines „demokratischen Verfassungsstaat“ ein, die unter anderem durch die UN-Menschenrechtscharta und anderen Menschenrechts-Verträgen im internationalen Recht verankert sind.
Die Delegierten des ITU haben sich an den „Ethikkodex für Menschenrechtsverteidiger“ zu halten.
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Zukunftsvision
Es soll ein Beitrag geleistet werden, die vorherrschende Kultur der Straflosigkeit schnellstmöglich zu beenden, indem ein Bewusstsein in einem größtmöglichen Teil der Zivilgesellschaft gefördert wird, dass es der gesetzgeberischen Verpflichtung entspricht, das Gesetz so bestimmt zu fassen, und einen fairen, wirksamen und raschen Zugang zur Justiz und die Erlangung von Restitution, Entschädigung, Rehabilitierung, Genugtuung und Garantien der Nichtwiederholung zu gewährleistet.
Hierbei gilt die Rechtsmaxime Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).
Es soll ein Beitrag geleistet werden, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft den “Heiligen Auftrag” das Selbstbestimmungsrecht aller Völker (in Einklang mit der UN-Charta) zu vollenden.
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Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten!
Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
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Sei gegrüßt als Mensch und werde Fördermitglied
