ITU – Auf den Punkt

Hier findest Du eine kurze Zusammenfassung über das, was das “INSTITUT TRIVIUM UNITED“ als Nicht-Regierungsorganisation (NGO) tut und von dem Du profitieren kannst.

In der Genfer Konvention wird von
„geschützten“ Personen gesprochen.
Was bedeutet das?

Wie das Wort schon sagt, ein Mensch, welcher seine „Person“ unter den Schutz der Genfer Konvention IV stellt, dessen „Person“ ist dann geschützt! So seltsam das auch klingen mag, aber die Menschenrechte gelten nicht für Menschen, sondern nur für völkerrechtlich geschützte „Personen“.

Da die Menschenrechtsverträge nur für „Personen“ gelten,
ist es wichtig, die „Person“ schützen zu lassen.

Das passiert automatisch durch eine Fördermitgliedschaft beim “INSTITUT TRIVIUM UNITED“ als Nicht-Regierungsorganisation (NGO).

Vorteile durch die Fördermitgliedschaft beim ITU:

1.) Aktivierung der völkerrechtlich geschützten Person.
2.) Der völkerrechtliche Schutz gilt für passive und aktive Fördermitglieder.
3.) Aktive Mitglieder können sich über die ITU-Akademie zum Menschenrechtsverteidiger ausbilden lassen.
4.) Delegierte des OFFICE-HUMAN-RIGHTS (aktive Mitglieder) sind für unsere internationale Menschenrechts-Organisation (nach UN-Resolution 53/144) tätig und verstehen sich sowohl auf regionaler Ebene, wie auch auf internationaler Ebene, als Teil der Zivilgesellschaft.
5.) Als Teil der Zivilgesellschaft steht die Wahrung des Friedens, der Freiheit und Gerechtigkeit nach der UN-Menschenrechtscharta im Zentrum der Tätigkeit.
6.) Als Inhaber des Delegate-Pass (Dienst-Ausweis) und als ein wahrer Mann / ein wahres Weib Gottes [Pazifist] und in der Kapazität als Delegierter des „OFFICE HUMAN RIGHTS“ (Menschenrechts-verteidiger nach der UN-Resolution 53/144) ist die „geschützte Person“ und die vollumfängliche Immunität von der Öffentlichkeit ehrenvoll zu gewährleisten.
7.) Das Ziel des ITU ist eine Welt, in der alle Menschen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsdokumenten festgeschriebenen Rechte genießen. Deshalb soll ein Beitrag geleistet werden, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft, den “Heiligen Auftrag”, das Selbstbestimmungsrecht der Völker (in Einklang mit der UN-Charta), zu vollenden.

Ob Du nun als aktiver Menschenrechtsverteidiger oder als passives Fördermitglied zu uns kommst, macht keinen Unterschied, denn für uns alle gelten die Meschenrechte. Und wir alle sollten uns zu Herzen nehmen, was John F. Kennedy einmal gesagt hat:

“Frage nicht, was kann der “Staat” für mich tun,
sondern frage, was kann ICH für den Staat tun.”

Also was können wir alle – passiv oder aktiv – dazu beitragen, damit der “Heilige Auftrag”, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, zu vollenden, möglichst bald Realität wird?

Dieser “Heilige Auftrag” beinhaltet
auch die “Freiheit als unser Geburtsrecht”!

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Sei gegrüßt als Mensch und werde Fördermitglied