Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Wichtiger Hinweis am Anfang:

Die Delegierten/Mitglieder des Institut Trivium United
sind „geschützte Personen“ nach VStGB § 8!

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Eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts (jus cogens) ist eine von der gesamten internationalen Staatengemeinschaft akzeptierte und anerkannte Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts mit gleichem Charakter geändert werden kann.

Jus cogens steht für «zwingendes Recht». Gemeint sind damit Bestimmungen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann. Bedeutung hat der Begriff hauptsächlich im Völkerrecht. Jus cogens bezeichnet also vor allem die Regeln des Völkerrechts, die unter allen Umständen beachtet werden müssen (siehe auch Grundrechte). Sie stehen hierarchisch über den völkerrechtlichen Verträgen, über dem Völkergewohnheitsrecht und über nationalem Recht und gelten absolut. Verstößt ein Völkerrechtsvertrag und/oder ein nationaler „Vertrag“ gegen das jus cogens, ist er nichtig.

Zum zwingenden Völkerrecht zählen insbesondere das Gewaltverbot, das Folterverbot sowie das Verbot von Völkermord. Das Gewaltverbot besagt, dass Staaten ihre Differenzen grundsätzlich mit friedlichen Mitteln lösen müssen. Unter Völkermord sind Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe zu vernichten.

Zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts (jus cogens) spiegeln die grundlegenden Werte der internationalen Gemeinschaft wieder und schützen sie, sind anderen Regeln des Völkerrechts übergeordnet und haben universelle Gültigkeit.

Zwingendes Recht – lateinisch ius cogens, französisch règles impératives, italienisch disposizioni cogenti und englisch peremptory norms – bildet den Gegensatz zu dispositivem, nachgiebigem Recht (ius dispositivum). Als zwingend werden Normen bezeichnet, die von den Rechtssubjekten nicht geändert oder wegbedungen werden können und daher unabhängig vom Willen der Beteiligten in jedem Fall zur Anwendung.

(Völkerstrafgesetzbuch zum Download)

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Das BKA schreibt auf deren Internetseite:

„Deutschland erfüllt durch die aktive Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) die internationale Verpflichtung zur Verfolgung von Völkerstraftaten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verfolgung der „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren.“

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