Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (englisch United Nations Commission on International Trade Law, UNCITRAL)
Die Schaffung der Kommission wurde von der UN-Generalversammlung am 17. Dezember 1966 mit der Resolution 2205(XXI) beschlossen. Mit der Gründung von UNCITRAL wurde von der Generalversammlung anerkannt, dass der Internationale Handel durch Ungleichheiten in den nationalen Gesetzen behindert wird.
Die Kommission hat daher den Auftrag die „fortschreitende Harmonisierung und Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts zu fördern“ und sieht es als ihre Aufgabe, Hemmnisse für den Internationalen Handel, wie z. B. veraltete, nicht mehr der Praxis entsprechende Gesetze, zu identifizieren und Lösungen auszuarbeiten, die für Staaten mit verschiedenen Rechtssystemen und unterschiedlichem wirtschaftlichem und sozialem Entwicklungsstatus akzeptabel sind.
Die Kommission hatte ursprünglich ihren Hauptsitz in New York City (UNO-Hauptquartier) und wurde September 1979 in Wiens UNO-City verlegt. Sie tagt abwechselnd in Wien und New York. Unterstützt wird die Kommission in ihrer Arbeit durch die Abteilung Internationales Handelsrecht (International Trade Law Division) des Bereichs Rechtsangelegenheiten (Office of Legal Affairs) des UN-Sekretariats.
Zur Erfüllung dieses Auftrages hat UNCITRAL in den vergangenen 40 Jahren verschiedenste Rechtsakte erarbeitet. Mit der UNCITRAL von 1988 (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Internationale Wechsel & Internationale Promissory Note) wurde verbindliches Recht für die Mitgliedsstaaten geschaffen.
– United Nations Convention on International Bills of Exchange
and International Promissory Notes (New York, 1988) –
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