Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Artikel 47:
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
und ein unparteiisches Gericht:
„Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.“
Mehr darüber und wie Du hier die zivil- und völkerrechtlich geschützte Person verwendest, erfährst Du in unserer Online-Akademie oder bei einem unserer Zoom-Calls.
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Gemeinsam stehen wir!
Getrennt fallen wir!
Fordere auch Du Deine RECHTE ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

