Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23. Mai 1969 regelt den Abschluss, das Inkrafttreten, die Anwendung sowie die Auslegung des Rechts von Verträgen zwischen Staaten.
Zwei Resolutionen der UNO-Generalversammlung folgend, kam zweimal, 1968 und 1969, die United Nations Conference on the Law of Treaties in der neuen Wiener Hofburg zusammen, um über den Vertragstext zu beraten. In seiner endgültigen Fassung wurde dieser 1969 angenommen und zur Unterzeichnung freigegeben.
Auszüge aus dem Wiener Abkommen:
“Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in Anbetracht der grundlegenden Rolle der Verträge in der Geschichte der internationalen Beziehungen, in Erkenntnis der ständig wachsenden Bedeutung der Verträge als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern ungeachtet ihrer Verfassungs- und Gesellschaftssysteme, im Hinblick darauf, dass die Grundsätze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind, …”
Artikel 26 – Pacta sunt servanda: “Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.”
Artikel 27 – Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen: “Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.”
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(Hier der vollständige Text zum downloaden)
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