Welches Recht sollten wir einfordern?

Gültiges oder geltendes Recht?

Oder sollten wir uns am Ende
auf ein anderes Recht berufen?

1. Geltendes Recht

Geltendes Recht bezieht sich auf die konkrete Wirksamkeit von Rechtsnormen in einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Territorium.

Es ist das Recht, das von der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung anerkannt und angewendet wird.
Die Grundrechte sind ein Beispiel für „unmittelbar geltendes Recht“, das heißt, sie sind sowohl für den Staat als auch für die Bürger verbindlich und können sich direkt darauf berufen.

2. Gültiges Recht

Gültiges Recht bezeichnet ebenfalls die Rechtsnormen, die die Rechtsordnung bilden. Betont, dass die Normen einen bestimmten Geltungsgrund haben, der ihnen ihre Verbindlichkeit verleiht.

Das höchste „gültige Recht“ in Deutschland ist das Grundgesetz für die BRD, das die Grundlage für die gesamte Rechtsordnung bildet.

Artikel 1 des Grundgesetzes für die BRD:

Gültiges Recht kann auf nationaler Ebene durch das Parlament oder auf internationaler Ebene durch internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen festgelegt werden und muss rechtssicher ausgefertigt sein.

Nämlich mit “lesbarer” Signatur des Signierenden
und dem jeweiligen Amtssiegel versehen sein.

Hier ist allerdings festzustellen, dass immer mehr so genannte staatliche Institutionen daran “glauben”, dass eine digitale Signatur vollkommen ausreichend ist.

Das ist nicht richtig!

Denn das
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
legt als zwingendes Recht fest, wie Verträge – und Rechtsnormen sind nichts anderes als “Verträge” – ausgeführt werden muss!

Ein “Vertrag”, der nicht nach den völkerrechtlichen Bestimmungen des Wiener Übereinkommens ausgefertigt ist, kann niemals und nirgendwo Rechtsgültigkeit erlangen!

Das Grundgesetz als Ganzes war immer nur als als Provisorium gedacht. Deshalb ja auch die Bezeichnung “GG für die BRD”. Mit Blick auf die Grundrechte (Meine Menschenrechte) allerdings galt im Parlamentarischen Rat die Devise, dass sie trotz aller Ungewissheiten schon ihrem Wesen nach als etwas Dauerhaftes zu konzipieren seien. Umso sorgfältiger war zu erwägen, welche Grundrechte geschützt werden sollten. Rasch kamen die Verfasser überein, sich auf Abwehrrechte konzentrieren zu wollen, also auf Rechte, die den Schutz vor staatlichen Eingriffen garantieren!

Dazu zählen die Meinung-, Religions- und Pressefreiheit, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auch die Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

3. Zwingendes Recht

Zwingendes Recht (Jus Cogens) bezeichnet grundlegende Normen des Völkerrechts, die für alle Staaten bindend sind und von denen keine Abweichung erlaubt ist.

Diese zwingenden Normen werden von der internationalen Staatengemeinschaft als Ganzes anerkannt und können nur durch eine andere Norm gleichen Charakters geändert werden.

Zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts spiegeln die grundlegenden Werte der internationalen Gemeinschaft wieder und schützen sie, sind anderen Regeln des Völkerrechts übergeordnet und haben universelle Gültigkeit.

Beispiele für Jus Cogens-Normen sind das Verbot von Völkermord, Folter, Sklaverei, das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit usw.

Wichtig hierbei ist zu wissen, dass
das Völkerrecht vor Verfassungsrecht geht!

Hinweis:

Vertragstexte, Verordnungen, Beschlüsse, usw. der so genannten Regierungen, welche das Völkerrecht und die damit verbundenen unverhandelbaren und unveräusserlichen Menschenrechte angreifen, sind automatisch unanwendbar und rechtlich unwirksam.

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Deutschland:

Das Verhältnis von Völkerrecht und Grundgesetz in Deutschland wird maßgeblich durch Artikel 25 des Grundgesetzes geregelt, der die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu einem Bestandteil des Bundesrechts erklärt, das den Gesetzen vorgeht.

Artikel 25 des Grundgesetz:

“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes”

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Schweiz:

Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, so geht grundsätzlich die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor.

Hier mehr dazu lesen:

Das Völkerrecht geht vor Verfassungsrecht

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Österreich:

Wenn Delegierte des OFFICE-HUMAN-RIGHTS des Institut Trivium United selbst aktiv werden und Fragen stellen, dann bekommen sie auch Antworten von den öffentlichen Entitäten.

Wie zum Beispiel durch folgende Email-Antwort. Die persönlichen Daten der/s Delegierten sind aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht veröffentlich:

Hier mehr dazu lesen:

Völkerrecht in Österreich!

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Dein Zwingendes Recht einzufordern,
funktioniert am Einfachsten durch die

zivil- und völkerrechtlich geschützte Personen

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Fordere auch Du Deine zwingenden RECHTE ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

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