Impfpflicht für Pflegekräfte NICHT verfassungsgemäß!

Die Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte
war laut Verwaltungsgericht Osnabrück
NICHT verfassungsgemäß!

Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Osnabrück und das war nicht die einzige Erkenntnis der Verhandlung.

RKI-Präsident Lars Schaade führte aus, dass die damalige Risikobewertung, die als Argumentationsgrundlage für den Lockdown und die Impfpflicht diente, KEINE WISSENSCHAFTLICHE, SONDERN EINE REIN POLITISCHE MANAGEMENT-ENTSCHEIDUNG war.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück

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