Eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts (jus cogens) ist eine von der gesamten internationalen Staatengemeinschaft akzeptierte und anerkannte Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts mit gleichem Charakter geändert werden kann.
Jus cogens steht für «zwingendes Recht». Gemeint sind damit Bestimmungen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann. Bedeutung hat der Begriff hauptsächlich im Völkerrecht. Jus cogens bezeichnet also vor allem die Regeln des Völkerrechts, die unter allen Umständen beachtet werden müssen (siehe auch Grundrechte).
Sie stehen hierarchisch über den völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht und gelten absolut. Verstößt ein Völkerrechtsvertrag und/oder ein nationaler „Vertrag“ gegen das jus cogens, ist er nichtig.
Zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts (jus cogens) spiegeln die grundlegenden Werte der internationalen Gemeinschaft wieder und schützen sie, sind anderen Regeln des Völkerrechts übergeordnet und haben universelle Gültigkeit.
Schütze Dich als Mensch und fordere Deine „Rechte als Mensch“ ein, denn wer seine Rechte nicht einfordert, der hat keine!
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