Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) warnt vor gefälschten Beschlüssen und Schreiben, in denen Betrüger die Überweisung von fiktiven “Verwaltungsstrafen” fordern!
Dabei werden Logo, Geschäftszahl, Unterschriftenformel und elektronische Signatur eines Beschlusses bzw. eines Schreibens des Präsidiums des BVwG verwendet und Betroffene aufgefordert, die “Strafen” auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
Der Inhalt dieser Schreiben habe keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG und entfalte keine Rechtswirkungen, teilte das Gericht in einer Aussendung mit. “Den darin enthaltenen Forderungen zur Zahlung von Verwaltungsstrafen ist keinesfalls Folge zu leisten.” Wer nach Erhalt eines derartigen Schreibens unsicher ist, kann sich direkt an das Gericht wenden und/oder an das “Institut Trivium United”, dass seinen Mitgliedern/Delgierten hilft, sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen!
Quelle: VOL.AT
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