Corona die Zweite?

Kommen Tests, Maske, Lockdown und Co.
für diesen Herbst/Winter wieder zurück?

Wie können wir uns selbst und vor allem unsere Kinder
schützen und uns gegen die Maßnahmen wehren?

Die aktuelle Lage

Seit etwa zwei Wochen kursieren, zunächst in den amerikanischen, nun auch in den deutschsprachigen Medien wieder vermehrt Nachrichten über neue Corona-Varianten (Eris und BA.2.86) und steigende Zahlen bei den laborbestätigten Covid-Fällen, sowohl in Deutschland, Österreich, als auch in der Schweiz, wie auch im Rest der Welt. Es gibt erste Maskenempfehlungen und in Deutschland in einem Altenheim wurden bereits Maßnahmen umgesetzt.

Eine amerikanische Krankenschwester berichtete über SocialMedia, dass sie in ihrer Klinik wieder Anweisungen bekommen hätten, wie mit den neuen Corona-Erkrankten umzugehen wäre. Sie wurden angewiesen sich erneut darauf vorzubereiten.

Ein TSA-Whistleblower (TSA = US-Einreisebehörde) habe bei Alex Jones erzählt, dass Masken bis Oktober für Reisende zurückkämen und bis Dezember würde man aufgrund einer neuen “gefährlichen Variante” aus Kanada zum vollen Covid-Regime zurückkehren.

Quelle : tkp.at – Der Blog für Science & Politk

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat für die angepassten Corona-Impfstoffe von Biontech und Pfizer grünes Licht gegeben und deren Zulassung empfohlen (ZDF 31.8. 2h04h).

Die Medien- und Influencer-Maschinerie steht in den Startlöchern. Es scheint nochmals etwas im Busch zu sein.

Auch dem INSTITUT TRIVIUM UNITED ist zu Ohren gekommen, dass in Deutschland in einer Schule im Brandenburgischen Raum die Lehrer kürzlich eine Einwilligung zu unterschreiben gehabt haben, die Corona-Zwangsmaßnahmen, die wieder eingeführt werden sollen, bedingungslos umzusetzen.

Vorbereitet sein

Vielen stecken die Geschehnisse der letzten 3 Jahre und die Kämpfe um Recht und Freiheit noch in den Knochen. Nein, nicht nochmal! Auch die Kinder sind diesbezüglich psychisch noch labil und ein Wiederkehren der Maßnahmen käme einer Re-Traumatisierung gleich. Generell sind die Kleinen besonders zu schützen.

Was können wir also tun,
sollte wirklich nochmals ein solches Szenario inszeniert werden?

Wie können wir uns besser aufstellen und Paroli bieten?

Zunächst einmal tief durchatmen, Ruhe bewahren und sich auf keinen Fall durch aufkeimende Ängste verunsichern lassen. Behalten wir einen kühlen Kopf. Klarheit und Sachlichkeit sind gefragt.

Während der ersten Corona-Zeit haben wir vieles ausprobiert, um unser Recht nach Freiheit und freier Entscheidung einzufordern. Wir sind immer wieder auf Widerstände gestossen und der Eine oder Andere hat sich am geltenden Rechtssystem und den Erfüllungsgehilfen die Zähne ausgebissen. Andere wiederum haben sich machtlos und ohnmächtig gefühlt: „Es habe ja sowieso keinen Zweck. Zähne zusammenbeissen und durch.“ – auf Kosten der eigenen Würde und der psychischen und körperlichen Gesundheit der Kinder.

Seither haben wir viel gelernt, sind innerlich gewachsen, hellhöriger und achtsamer geworden. Doch das reicht vermutlich nicht aus, denn das alte System würde sehr wahrscheinlich noch stärker festhalten und versuchen das geplante Programm einfach knallhart durch zu drücken.

Doch wollen wir das? Sicherlich nicht!

Wir sollten informiert, immer ein paar Schritte voraus und vorbereitet sein. Im Voraus agieren, anstatt auf geschaffene Tatsachen zu reagieren. Es gilt neue, andere Wege einzuschlagen als beim letzten Mal. Doch welche könnten das sein?

Neue Wege

Hast Du schon mal von den Menschen- und dem Allgemeinen Völkerrecht gehört?

Wusstest Du, dass diese über dem nationalen Rechtskreis stehen und von den Ländern, die diese ratifiziert haben, einzuhalten sind?

So auch in Deutschland, Österreich, Schweiz,
so wie auch im Rest der Welt!

Die Menschenrechte und das allgemeine Völkerrecht sind die universell gültigen, umfassenden Menschenrechtsabkommen der internationalen Staatengemeinschaft, die Vorrang vor nationalem Recht besitzen. Innerstaatliche Gesetze und Verordnungen dürfen diesen Normen, gemäß dem völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz “Pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten), nicht widersprechen und die staatlichen Institution, Ämter und Behörden ihnen nicht zuwiderhandeln. Ist dies trotzdem der Fall, dann haben wir das Recht unsere Rechte als Menschen einzufordern.

Was steht in diesen Rechten und wie kannst Du Dich und Deine Familie bei möglichen erneuten Maßnahmen dadurch schützen?

Hier einige Beispiele aus der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” (A/RES/217 = AEMR):

– Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art.3. → Niemand darf Dich oder Dein Kind unter Zwang einem Nasentest unterziehen oder von Dir verlangen eine Maske aufzusetzen, geschweige denn zu einer Impfung zwingen. Siehe hierzu auch den Artikel „Völkerrecht verbietet Impfpflicht“.

Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Art.5. → Dies gilt sowohl in Begegnungen mit der Polizei, als auch für Schulleiter und Lehrer im Umgang mit den Kindern.

– Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, [..] oder sonstiger Überzeugung. Art.2. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung. Art.7. → Kinder, die keine Maske tragen oder ungeimpft sind, dürfen vom Lehrer nicht diskriminiert und unter Druck gesetzt werden. Gilt selbsterklärend auch unter Erwachsenen.

– Recht auf den Schutz vor willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen ins Privatleben, seine Familie und Wohnung. Art.12. → Dein Körper und Deine Gesundheit sind Teil Deines Privatlebens. Dein Haus ist Dein privater Raum, in den niemand willkürlich eindringen darf.

– Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Art. 9. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Art. 13.→ Ein ‚Lockdown‘ als auch die so genannten 15min-Städte widersprechen diesem.

Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Art. 19. → Niemand darf Dich oder Dein Kind daran hindern, Deine, bzw. seine Meinung kund zu tun.

Und wie kannst Du diese Rechte nun für Dich und Deine Kinder einfordern?

Leider stehen sie nicht, wie der Name es meinen könnte, allen Menschen frei zur Verfügung; obwohl sie dies sollten. Sie gelten nur für “völkerrechtlich geschützte Personen”. Wie Du Dich und Dein Kind in diesen Rechtskreis bringst, um dann Deine Rechte einzufordern, erfährst Du beispielsweise beim INSTITUT TRIVIUM UNITED …

… als Fördermitglied und “geschützte Person …

… oder im Buch und/oder Vortrag Nur wer seine Rechte einfordert, hat auch welche! erfährst Du, wie Du durch die so genannte „völkerrechtlich geschützte Person“ Deine Rechte als Mensch einfordern kannst …

… oder in einem öffentlichen Zoom-Call des INSTITUT TRIVIUM UNITED, jeden Montag um 20 Uhr (Zoom-ID über denTelegram-Kanal “Menschenrechte sind unverhandelbar“).

Informiere Dich und sei vorbereitet!
Nur wer seine Rechte kennt, kann souverän für sich einstehen.
Getrennt fallen wir!
Gemeinsam stehen wir!

Autor: : Rebekka : Specht – Mitglied des INSTITUT TRIVIUM UNITED

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Sei gegrüßt als Mensch und werde Fördermitglied

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