Die folgenden Inhalte haben wir auf
der Internetseite des ADAC gefunden:
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im Januar 2025 läuft die nächste Frist ab.
- Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine
- Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht
- Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr
Es geht um gewaltige Zahlen: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Stimmt das denn tatsächlich?
Und gilt das auch für eine
zivil- und völkerrechtlich geschützte Person?
NEIN!
Schauen wir uns doch einfach mal, was in der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geschrieben steht:
Artikel 13, Absatz 2:
“Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.”
– Richtlinie 2006/126/EG zum herunterladen –
Die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
gilt für alle Mitgliedsstaaten des Europarates! Unter den Mitgliedsstaaten befinden sich auch Deutschland,
Österreich und die Schweiz!
Wer seine RECHTE nicht einfordert, hat KEINE!
________________________________
Fordere Deine RECHTE ein und
schließe Dich unserer Friedensmission an!