Landgericht Koblenz lehnt Vertragsanpassung ab!

Pacta sunt ser­vanda – und zwar auch in Kri­sen­zeiten!

Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg beeinflussen zwar die Weltwirtschaft, aber nicht einen Vertrag: Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks keine Vertragsanpassung wegen geopolitischer Krisen verlangen kann.

“Pacta sunt servanda” – Verträge sind zu einzuhalten, wie schon jeder Jurastudent nach den ersten Zivilrechtsvorlesungen weiß. Doch was passiert, wenn weltweite Krisen wie die Corona-Pandemie oder der Ukrainekrieg die wirtschaftlichen Umstände verändern, auf deren Grundlage Verträge geschlossen werden? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht (LG) Koblenz beschäftigen. 

Sein Ergebnis: Auch in Krisenzeiten bleibt ein Vertrag verbindlich, vor allem, wenn die Krise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar war. Die nachträgliche Anpassung einer Baufrist, um die es in diesem Fall konkret geht, hat das Gericht aus diesem Grund abgelehnt (Urt. v. 11.12.2024, Az. 14 O 278/24).

Quelle: Legal Tribune Online

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