Das internationale Schutzzeichen!

Europa befindet sich auf Kriegskurs!

Wir machen da allerdings nicht mit!

Wir wollen es Mahatma Gandhi gleich tun und für eine Welt in Frieden einstehen. Je mehr Menschen, sich unserer Friedenmission anschließen, desto größer ist die Chance, dass alle Völker dieser Erde tatsächlich in Frieden miteinander leben.

Deshalb verwenden wir auch das internationale Schutzzeichen – ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund. Es wird zum Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals und/oder Delegieren, ihrer Gebäude und ihres Materials oder zum Schutz ziviler Schutzbauten verwendet.

Die konsolidierte Genfer Konvention von 1949 dehnte den spezifischen Schutz auf Zivilisten aus. Im Übereinkommen 0.351.5 vom 14. Dezember 1973 wurde die “Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten” geregelt. Der Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten, wurde auch durch die Annahme der Zusatzprotokolle im Jahr 1977 entwickelt. Des Weiteren wurde mit der UN-Resolution 53/144 von 1998 erstmals internationale Standards für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern geschaffen.

Geschützte Personen bezeichnet diejenigen Individuen, die eine besondere Stellung im humanitären Völkerrecht, z.B. durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle, genießen.

Das “INSTITUT TRIVIUM UNITED“ als Nicht Regierungsorganisation (NGO) führt ein internationales Register für zivil- und völkerrechtlich geschützter Personen nach der Genfer Konvention IV und deren Zusatzprotokolle.

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Schau Dir auch bitte “Der Mensch hat keine Rechte” an!

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Fordere auch Du Deine RECHTE ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

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