Das dramatische Verhängnis des noch
immer etablierten Obrigkeitsstaates!
Wenige herrschen noch immer über alle anderen,
auch im heutigen Versuch einer Demokratie.
Die Möglichkeit, die Herrschenden zu wählen, macht noch keine freiheitliche Ordnung. Es bleibt die Herrschaft einer Obrigkeit, die traditionell beansprucht, den Menschen in allen Lebensbereichen mehr oder weniger vorzuschreiben, wie sie handeln sollen. Damit setzen die Herrschenden voraus, dass sie weiser seien als die anderen. Die Erfahrung lehrt, dass sie in der Neuzeit bis auf wenige Ausnahmen die ungebildetsten, dümmsten, schlechtesten waren und sind. Alle furchtbaren sozialen und kriegerischen Katastrophen sind nicht von den Völkern, sondern von ihnen ausgegangen. Sie sind das fortwirkende Verhängnis unserer Zeit.
Der Obrigkeitsstaat hat seine Wurzeln in den alten theokratischen Hochkulturen, in denen die Herrschenden in die Mysterien eingeweiht waren und als mit göttlicher Weisheit ausgestattete, weit entwickelte Menschen erlebt wurden. Zu solchen das Leben weise ordnenden Erkenntnissen zu kommen, war dem einfachen Volk nicht möglich.
Aus diesen Verhältnissen hat sich die Menschheit stufenweise herausentwickelt. Die ehemals geistige Pyramide ist sozusagen zur flachen Ebene abgesunken. Heute ist jeder Mensch potenziell in der Lage, zu den Erkenntnissen zu kommen, die sein Leben und das der Gemeinschaft sinnvoll gestalten und ordnen können. Darin wurden alle Menschen gleich: In der potenziellen Fähigkeit, aus eigener Erkenntnis ihr Handeln selbst bestimmen und darin ihre Persönlichkeit frei entfalten zu können. Diese Fähigkeit liegt seit dem griechisch-römischen Zeitalter allem Kampf gegen autoritäre Obrigkeitsstaaten und allen Demokratie-Bestrebungen zugrunde. Sie kennzeichnet das Wesen des modernen Menschen und seine Würde.
Die Würde des Menschen
So steht am Anfang des deutschen Grundgesetzes als Grundlage der ins Auge gefassten Demokratie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als unmittelbar geltendes Recht. Alle nachfolgenden ebenfalls unmittelbar geltenden Grundrechte quellen aus ihr hervor, sind Konkretisierungen der Menschenwürde.
Der frühere Präsident des
Bundesverfassungsgerichts Josef Wintrich schrieb:
„Die Würde des Menschen besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Selbstbewusstsein und Freiheit sich selbst zu bestimmen, sich zu gestalten und sich in der Umwelt auszuwirken.“
Jeder Mensch aber kann sich und sein Leben selbst bestimmen, weil er eine eigene originäre Erkenntnisfähigkeit hat, in der er zum Bewusstsein der Welt und seiner selbst kommen kann.
Aus eigener Erkenntnis zu handeln und sich dadurch als Persönlichkeit frei entfalten zu können (Artikel 2 GG), macht also den zentralen Punkt der Würde des Menschen aus. Darin sind alle Menschen gleich. Maßt sich einer an, aus seiner Erkenntnis einem anderen mündigen Menschen vorzuschreiben, was er tun soll, erhebt er sich über ihn und missachtet und verletzt zutiefst dessen Würde. Er behandelt ihn nicht als ein sich selbst bestimmendes Subjekt, sondern degradiert ihn zum Objekt seines Willens, wie er es mit Tieren gewohnt ist, d.h. er macht ihn sich untertan.
Diese Anmaßung und fundamentale Grundrechtsverletzung begehen die Herrschenden in den heutigen Staaten noch immer. Die längst innerlich entleerte geistige Pyramide ist noch weitgehend als äußerer Obrigkeitsstaat erhalten geblieben. Er hat weder eine innere geistige, noch eine rechtliche Legitimation. Obrigkeit bedingt Untertanen.
Aus dem Heer der Gleichen erheben sich weiterhin einige Wenige mit dem Anspruch, den Anderen in allen Lebensbereichen ihr Denken und Handeln inhaltlich zu diktieren. Das ist die hohle Anmaßung, ihnen nicht gleich zu sein, sondern höher zu stehen. Sie erheben ihre Erkenntnisse zur geltenden Wahrheit, nach der sich alle richten müssen. Es ist der Rückgriff in alte Zeiten, das egoistische Festkrampfen an hierarchische Strukturen, die ihnen grundrechts-widrig die verruchte Macht verleihen, den Anderen ihren Willen aufzuzwingen, sie zu beherrschen.
Das ist deshalb möglich, weil die gekennzeichnete Menschenwürde von diesen Leuten noch gar nicht empfunden wird. Der verbreitete darwinistische Glaube, die Menschen seien nur höhere Tiere, die gegeneinander ums Dasein und die Übermacht kämpften, lässt sie selbst zu dem werden, was sie – mehr oder weniger unbewusst – glauben und zu wissen meinen. So geht es ihnen vielfach nur um die „tierische“ Macht. Doch ein Tier hat kein sittliches Bewusstsein und kein Streben nach innerer Freiheit.
Und auch die gegenwärtige Staatsrechtslehre zieht aus dieser Würde des Menschen nicht die vollen Konsequenzen. Das überlieferte Denken vom angeblich irgendwie notwendigen Obrigkeitsstaat sitzt auch ihr noch in der Gewohnheit. Oder es fehlt der Mut, über die herrschende widersprüchliche Verfassungs-Rechtsprechung hinauszugehen und die Vision einer durchgehend freiheitlichen demokratischen Grundordnung als zu verwirklichendes Ziel zu entwerfen, das Einfluss auf die Politik ausüben könnte.
Das Klima-Diktat
Die herrschenden Parteivertreter haben sich die Theorie eines Teiles der Wissenschaftler zu eigen gemacht, die anthropogenen CO2-Emissionen seien die Hauptursache für die Klimaerwärmung. Wenn diese Emissionen so weitergingen, käme es in der Zukunft zu einer die Menschheit bedrohenden Klima-Katastrophe. Daher schreiben sie den Bürgern im Bundes-Klimaschutzgesetz vor, den seit 1990 gestiegenen CO2-Ausstoß bis 2045 um 100 % zu reduzieren, also eine Treibhausgas-Neutralität, im neu in das Grundgesetz eingefügten Artikel 143h auch „Klimaneutralität“ genannt, zu erreichen.
Damit werden die Bürger, der Souverän, gezwungen, nicht nach ihren eigenen Erkenntnissen zu handeln, sondern nach der Erkenntnis einiger weniger, die eigentlich ihre Angestellten sind, sich aber über sie erheben und zu ihren Beherrschern aufschwingen. Die Bürger werden als gleichberechtigte Träger eines eigenen originären Erkenntnisvermögens missachtet und als sich selbst bestimmende Subjekte der Demokratie ausgeschaltet. Sie werden zum Objekt des Willens anderer gemacht und in ihrer menschlichen Kompetenz entmündigt.
Das ist, wenn man die elementaren Grundrechte einer Demokratie ernst nimmt, ein schwerer Eingriff in die Würde des Menschen nach Artikel 1 und in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 GG.
Doch es ist auch ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft (Artikel 5 Absatz 3 GG), die zentral darin besteht, dass die Wissenschaftler in freier Erkenntnis aus verschiedensten Perspektiven und Ansätzen um die Wahrheit ringen.
Diese kann sich nur in der freien Auseinandersetzung durch die Kraft der Argumente und ihre praktische Fruchtbarkeit durchsetzen. Es kann keine Instanz geben, die den wissenschaftlichen Streit durch einen Machtspruch für alle verbindlich entscheiden könnte.
Dazu schwingen sich aber hier die Wenigen im Gewande des Obrigkeitsstaates auf. Sie erheben die Theorie von der CO2-Ursache der Klimaerwärmung indirekt zur gültigen Wahrheit, indem sie die gesellschaftlichen Konsequenzen, die sie daraus ziehen, rechtlich verbindlich machen. Den anderen wissenschaftlichen Auffassungen wird damit ihre praktische Wirksamkeit abgeschnitten. Sie werden unausgesprochen zu unfruchtbaren falschen Theorien gemacht.
Der Staat zwingt den Wissenschaftlern als Bürgern mit dem Maßnahmengesetz indirekt eine „wissenschaftliche Wahrheit“ auf, indem sie diese in ihren praktischen Konsequenzen zu akzeptieren und zu befolgen haben. Das sind obrigkeitsstaatliche, totalitäre Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit.
Das Corona-Diktat
In der Corona-Krise hat sich das Gleiche abgespielt. Die herrschende staatliche Kaste nahm eine bestimmte wissenschaftliche Auffassung über ein hochansteckendes „Killervirus“ als richtige Erkenntnis an, ließ auch nur bestimmte Vertreter autoritativ flankierend zur Geltung kommen, und ordnete radikale Schutzmaßnahmen an. Damit wurde die Unfähigkeit der Bürger, selbst zu erkennen und sich notfalls selbst zu schützen vorausgesetzt und sie wurden gezwungen, nicht nach ihren eigenen Erkenntnissen, die sie aus der wissenschaftlichen Diskussion und dem Rat ihrer Ärzte selbst gewinnen können, zu handeln, sondern nach den Erkenntnissen der Staatsdarsteller.
Die Bürger, der Souverän, wurden von vorneherein zum folgsamen Objekt obrigkeitlichen Handelns entwürdigt (Artikel 1 GG) und an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert (Artikel 2 GG).
Es wurde versucht das verfassungsrechtlich damit zu rechtfertigen, dass man aus dem Grundrecht jedes Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 GG eine generelle Schutzverpflichtung des Staates herleitete. Dieses Grundrecht ist aber, wie alle anderen freiheitlichen Grundrechte auch, seinem Wesen nach primär ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.
Es richtet sich traditionell gerade gegen den übergriffigen Obrigkeitsstaat. Es ist ein geradezu teuflischer Trick, dass der Obrigkeitsstaat hier ein Abwehrrecht gegen ihn in ein obrigkeitsstaatliches Entmündigungs-Instrument wendet.
Gleichzeitig machte der Obrigkeitsstaat auch hier mit den gesellschaftlichen Konsequenzen, die er aus seiner Erkenntnis zog und gesetzlich verbindlich machte, diese entgegen Artikel 5 Absatz 3 GG indirekt zur alleinigen Wahrheit. Vertreter anderer wissenschaft-licher Auffassungen kamen gar nicht zu Wort, ja wurden sogar verfolgt.
Der heutige archaische Obrigkeitsstaat kann noch nicht einmal geltend machen, dass er das Beste für die Bürger wolle. Der herrschenden Parteienkaste ging und geht es sowohl in der Corona-Krise als auch in der Klima-Diskussion nicht um die Wahrheit, sondern um ganz bestimmte Macht-Interessen über die Menschen. Eine Corona-Pandemie hat nie bestanden, sie wurde nachweislich planmäßig in verbrecherischer Weise inszeniert. Und die Theorie vom CO2-verursachten Klimawandel ist ein von der internationalen Politik via korrumpierten Wissenschaftlern beauftragter Schwindel.
Das Bildungs-Diktat
Der neue Demokratieversuch nach dem Zweiten Weltkrieg hat das gesamte staatliche Bildungssystem von den vorangegangenen Obrigkeitsstaaten unbesehen übernommen. Die Schulen werden, von relativ wenigen Privatschulen abgesehen, vom Staat errichtet, zentral verwaltet, und den Lehrern wird über Schulgesetze und Lehrpläne mehr oder weniger vorgeschrieben, was und nach welchen pädagogischen Theorien sie zu unterrichten haben.
Darauf werden sie in staatlichen Hochschulen auch vorbereitet und überprüft. Auch die Hochschulen werden vom Staat finanziert und sachlich und personell ausgestattet. Zwar sind die Lehrer hier an einer längeren Leine, doch sind sie als “Beamte” auch finanziell abhängig und auf verschiedenen Wegen beeinflussbar.
Also auch hier erheben sich die den Staat Beherrschenden in großem Stile über die anderen Menschen und setzen entwürdigend voraus, dass diese ihrer Fürsorge und Lenkung bedürfen, da sie nicht die notwendigen Erkenntnisfähigkeiten besäßen.
Ein ständig fortlaufender Verstoß gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Aber es greift der Staat nach Artikel 5 Absatz 3 GG auch in die Wissenschafts- und Lehrfreiheit der Lehrer ein. Sie sind an Hochschulen wissenschaftlich ausgebildet und haben es in den Schulen unmittelbar mit den Kindern zu tun. Es gibt keinen Grund, dass sie weniger geeignet wären, aus eigener Erkenntnis und Erfahrung über ihr pädagogisches Handeln und die Organisation der Schule zu entscheiden als die politischen Dilettanten in den Parlamenten und die beamteten Aktenwischer im Kultusministerium – ganz im Gegenteil.
Es geht eben auch hier um die Macht der Herrschenden. Einst vom absolutistischen Staat als Herrschaftsinstrument etabliert, hat das Bildungssystem so unterschiedliche Staatsformen wie das Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Hitler-Diktatur überdauert. Stets war es ein geeignetes Instrument für die jeweils Herrschenden, die Jugend nach ihren Vorstellungen unterrichten und ausbilden zu lassen. Das ist im Prinzip auch in dem heutigen formal-demokratisch verschleierten Obrigkeitsstaat nicht anders.
Lösungsweg
Die Würde des Menschen als einer freien, selber erkennenden und sich selbst bestimmenden Individualität hat unabweisbar zur Folge, dass an die Stelle aller obrigkeitsstaatlichen Bevormundungen im Wirtschafts- und im Geistesleben die Selbstverwaltung der freien Bürger treten muss. Das bedeutet, dass beide Lebensbereiche vom Staat unabhängige Organisationen werden müssen, die von den dort tätigen fachkundigen Menschen aus ihrer eigenen geistigen Kompetenz und Erkenntnis, horizontal koordinierend, organisiert und verwaltet werden.
Dies forderte Rudolf Steiner bereits zu Beginn des vorigen Jahrhunderts unter dem Begriff der „Dreigliederung des Sozialen Organismus. Die Wirtschaft, das geistig-kulturelle und das staatlich rechtliche Leben bilden in ihrem sich gegenseitig tragenden Zusammenspiel einen lebendigen Organismus. Die Wirtschaft bringt materielle Werte hervor, aus denen die staatliche Organisation und das geistig-kulturelle Leben unterhalten werden müssen. Das Recht des Staates durchdringt, Gerechtigkeit sichernd, Wirtschaft und Geistesleben. Und das Geistesleben wiederum durchdringt Wirtschaft und Staat unaufhörlich – freie Entfaltung fordernd – mit erneuernden Ideen und Fähigkeiten, ohne die es nur den Stillstand des Gewordenen gäbe. Ein freies Geistes- und Kulturleben muss der ständige Quell sein, aus dem es sich selbst, das Rechts- und das Wirtschaftsleben ernährt und immer wieder erneuert.
Auf diese Weise kann die obrigkeitsstaatliche Herrschaft einer unfähigen und machtgierigen Politikerkaste beendet werden. Es ist höchste Zeit, wenn der Weg in den Abgrund noch aufgehalten werden soll. In einem Vortrag am Ende des 1. Weltkrieges, in dem Rudolf Steiner speziell über die dringende Notwendigkeit eines freien Geisteslebens sprach, sagte er eindringlich:
„Entweder wird die heutige zivilisierte Menschheit sich dazu bequemen müssen, ein solches selbständiges Geistesleben hinzunehmen, oder die gegenwärtige Zivilisation muss ihrem Untergang entgegengehen…“
Der Krieg
Das größte Problem der Herrschaft Weniger ist die Tatsache, dass die furchtbaren Kriege der letzten Jahrhunderte stets von ihnen ausgegangen sind. Die Völker waren nur die Leidtragenden, die medial durch Lügen und suggestive Emotionalisierung auf den bestialischen Kampf eingestellt wurden.
Hier haben sich die Massenmedien in der Hand der Machtpsychopathen als die größten Massenvernichtungswaffen erwiesen.
Das Aufstellen einer Armee gehört zwar in die Zuständigkeit des Staates, der für die innere und äußere Sicherheit der Bürger verantwortlich ist, aber eben nur zur Landesverteidigung, nicht für Angriffskriege, die meist als „notwendige“ Verteidigung ausgegeben werden. Krieg ist der gesellschaftliche Zustand, in dem die Grund- und Menschenrechte, die Würde des Menschen, im höchsten Maße ihre Geltung verlieren. Daher dürfen Kriegsvorbereitungen durch erhöhte Rüstungen, Verstärkungen des Militärs, der Infrastruktur etc. und letztlich der Krieg selbst nicht alleine vom Staat beschlossen werden.
Die Menschen, das Volk, der Souverän, müssen durch Volksentscheide ihre Zustimmung erteilen, denn sie sind es, die elementar mit ihrer ganzen Existenz davon betroffen sind. Niemals mehr dürfen dies die Herrschenden über die Köpfe der Menschen hinweg allein entscheiden.
In einer Dreigliederung des gesellschaftlichen Lebens müssten selbstverständlich die Organe des Geisteslebens und die der Wirtschaftsorganisation in die Verteidigungssorgen des Staates und seine Planungen einbezogen werden und zustimmen, bzw. auch Volksentscheide durchgeführt werden. Ein Krieg ist keine Sache der staatlichen Rechtsorganisation allein.
Aber in dieser von obrigkeitsstaatlichen Machtstrukturen befreiten Gesellschaft, in der das Geistesleben, das Wirtschaftsleben und ja auch das staatliche Rechtsleben von den freien Bürger selbst gestaltet werden, haben kriegerische Ideen und Machenschaften wenig Möglichkeiten, sich Geltung zu verschaffen.
Massenmedien in der Hand des Staates wird es nicht geben, denn Medien gehören zum freien Geistesleben, das in seinen Selbstverwaltungs-Organen darauf achten wird, dass Medien der Wahrheit verpflichtet sind und nur objektiv, umfassend und sachlich berichten. Im freien Bildungswesen kann die Jugend nicht durch Machthaber zu kriegerischen Soldaten und Untertanen erzogen werden. Wissenschaft, Kunst und Religion werden der friedlichen Entwicklung und Förderung des Menschen dienen und nicht seiner Zerstörung.
Das gleiche gilt für das unabhängige, selbst organisierte Wirtschaftsleben der freien Bürger, das dem physischen Wohlergehen aller Menschen verpflichtet ist und die wirtschaftliche Kapital- und Finanzmacht und den damit verbundenen Reichtum weniger zu Lasten der Armut großer Teile der Bevölkerung verhindern wird.
Rudolf Steiner wies darauf hin, dass es in einem dreigliedrigen sozialen Organismus keine einheitliche Vertretung und Beziehung eines obrigkeitlichen Einheitsstaates mit den anderen Völkern mehr geben kann. Jedes der drei relativ unabhängigen Organisationen nimmt eigene Beziehungen auf:
Die Wirtschaft zum Wirtschaftsleben der anderen, die Kultur- und Geistesorganisation zum Kulturleben und das staatliche Rechtsleben zum Rechtsleben der anderen Völker.
Dadurch entstehen viel intensivere Beziehungen und Verbindungen der Völker untereinander, die von gegenseitigem Austausch, tieferer wechselseitiger Kenntnis, größerem Verständnis und menschlicher Wertschätzung geprägt sind.
In solcherart internationalem Wechselverkehr haben Hass
und kriegerischere Gedanken wenig Chancen.
Die Dreigliederung des Sozialen Organismus
ist das größte Friedensprojekt der Menschheit.
Quelle: FASSADENKRATZER
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