UNESCO – Bioethik und Menschenrechte!

HINWEIS:

Versuche, Impfungen bei Menschen gewaltsam oder durch Zwang durchzuführen, stellen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

UNESCO –

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 5 Unverjährbarkeit

“Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.”

Veröffentlicht am
Kategorisiert als News