HINWEIS:
Versuche, Impfungen bei Menschen gewaltsam oder durch Zwang durchzuführen, stellen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
UNESCO –
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 5 Unverjährbarkeit
“Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.”
