In der Schweiz ist die Verfügbarkeit von Bargeld künftig in der Verfassung verankert. Dies haben die Bürger am letzten Sonntag in einer Volksabstimmung entschieden.

In Artikel 99 der Schweizer Bundesverfassung steht künftig, dass die schweizerische Landeswährung der Franken ist und dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet.
Einen entsprechenden Vorschlag der Regierung in Bern haben die Stimmbürger gemäß Hochrechnungen mit einer Mehrheit von rund 73 Prozent angenommen. Bisher sind die Bargeldversorgung und die Währungsfrage in der Schweiz „nur“ auf Gesetzesebene geregelt.
Ausschlaggebend für diese Aufwertung war das Volksbegehren „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“. Die Initianten um den ehemaligen Parteisekretär der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), Richard Koller, trieb die Sorge um, dass Bargeld irgendwann abgeschafft werden könnte.
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