Die UN-Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern!
Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.
Ein Inhaber des Delegate-Pass (Dienst-Ausweis) als ein wahrer Mann / ein wahres Weib Gottes [Pazifist] und in der Kapazität als Delegierter des „OFFICE HUMAN RIGHTS“ (Menschenrechts-verteidiger nach der UN-Resolution 53/144) „zivil- und völkerrechtlich geschützte Person“.
Mit der UN-Resolution 53/144 von 1998 wurden erstmals internationale Standards für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern geschaffen. Sie appelliert an die Staaten, die Menschenrechtsverteidiger und ihre Aktivitäten zu schützen und konkretisiert die essentiellen Menschenrechte für deren besondere Situation.
In der Deklaration ist auch festgehalten, wer als Menschenrechtsverteidiger zu betrachten ist:
Nicht nur professionelle Menschenrechtler, sondern auch Angehörige anderer Berufe, wie Journalisten, Anwälte sowie Freiwillige und alle, die – auch nur gelegentlich – eine Menschenrechtsaktivität betreiben.
Zudem schreibt die Deklaration fest, dass die Staaten verpflichtet sind, Menschenrechtsverteidiger vor staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren (wie Unternehmen oder fundamentalistische Gruppen) zu schützen.
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Gemeinsam stehen wir!
Getrennt fallen wir!
Fordere auch Du Deine RECHTE ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

