Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts und ist ein Heiliger Auftrag. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.
Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt. Sein Rechtscharakter wird außerdem durch Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta und weitere Konventionen und Verträge, völkervertrags-rechtlich anerkannt. Damit gilt es universell.
Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta:
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele …
2) … freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen …
So lange die Menschen dieses Recht allerdings nicht einfordern, wird das nichts mit der Selbstbestimmung der Völker. Je mehr Männer und Weiber sich uns anschließen, desto schneller können wir gemeinsam die Selbstbestimmung für alle Völker einfordern und letztendlich auch LEBEN.
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