Das Ende der Schweizer Rechtsstaatlichkeit

Urteil aus Lausanne – Bundesgericht:
Kein Schadenersatz wegen Corona-Massnahmen!

Am 29.08.2024 wurde durch das Bundesgericht in Lausanne die Schweizer Rechtsstattlichkeit* endgültig zu Grabe getragen und somit muss der Rechtsbankrott* für die gesamte Schweiz festgestellt werden.

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*Juristische Definitionen:

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Regierung und Verwaltung
nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen.
Die Bürger werden so vor staatlicher Willkür, Diskriminierung
und Menschenrechtsverletzungen geschützt.”

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, usw.).“

(Köbler – Juristisches Wörterbuch)

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Interessant im Zusammenhang mit diesem “Urteil” ist auch,
dass die Richter, die Vertreter der Kläger und der Beklagten vorab vom Bundesgericht die Anweisung erhielten, ganz in Schwarz zu dieser Verhandlung, also wie zu einer Beerdigung, zu erscheinen.

Bildquelle: Bundesgericht Lausane

Und wenn wir uns dann auch noch die Eingangstür zum Verhandlungssaal ganz genau – zwei weibliche Statuen tragen einen “Sarkophag” auf deren Köpfen – betrachten, dann können wir doch tatsächlich vermuten, dass es für diesen Tag geplannt war, die schweizer Rechtsstattlichkeit endgültig zu Grabe getragen.

So bleibt dem Verein WIR MENSCHEN
und den anhängenden Klägern nur noch der Weg
zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Hier zum Spendenaufruf

Wir – das “INSTITUT TRIVIUM UNITED“
werden sie auf diesem Weg aktiv begleiten.

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