Das ABC der Menschenrechte

Die Entstehung der Menschenrechte

Das Konzept der Menschenrechte hat sich in einem langen Prozess entwickelt und wird sich weiter entwickeln. Sein Ursprung liegt in der griechischen Philosophie der Antike und in der Religion. Als Menschenrechte gelten diejenigen Rechte, die jedem Menschen auf Grund seines Menschseins, unabhängig von Hautfarbe und Staatsangehörigkeit, politischer oder religiöser Überzeugung, sozialer Stellung, Geschlecht oder Alter zukommen.

Zusammen mit der Tradition des säkularen Naturrechts (d.h. Menschenrechte gründen in der Natur des Menschen und in seiner unverwechselbaren Würde), entfaltete sich das Konzept der Menschenrechte als zeitüberschreitende Größe. Gemäß den naturrechtlichen Lehren haben grundlegende Menschenrechte vorstaatliche Geltung, sind in ihrem Bestand also nicht von der Gewährleistung einer nationalen Verfassung abhängig. Insofern ist jeder Staat, der sich eine Verfassung gibt, bzw. eine bestehende Verfassung ändert, an die Menschenrechte gebunden. Weder darf sie der Staat verweigern oder entziehen, noch kann der oder die Einzelne freiwillig oder unter Zwang auf sie verzichten.

In den Staatsverfassungen, die anfänglich nur männlichen Bürgern Rechte zuerkannten und erst später – in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich von 1789 – ansatzweise auch Rechte für alle Menschenvorsahen, wurde dieses Konzept politisch weiterentwickelt. Dabei standen in den nationalen Verfassungen und Grundrechtskatalogen der Neuzeit zunächst bürgerliche und politische Freiheiten im Mittelpunkt, so genannte «Menschenrechte der ersten Generation».

Angesichts der erbärmlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen weiter Bevölkerungskreise entwickelte sich im Verlaufe des 19. Jahrhunderts mitvorsichtig formulierten sozialen Forderungen eine «zweite Generation», jene der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Der universelle Geltungsanspruch auf internationaler Ebene wurde erst in einem dritten Schritt durch die völkerrechtlichen Menschenrechtsinstrumente im Rahmender Organisation der Vereinten Nationen (UNO) erreicht.

Mit der Gründung der UNO im Jahr 1945 wurde erstmals eine weltumspannende politische Organisation geschaffen, die sich gemäss ihrer Charta vom 26. Juni 1945 an den Grundrechten des Menschen sowie an Würdeund Wert der menschlichen Person orientiert. Die Staaten sollten sich nichtmehr länger auf den Standpunkt stellen dürfen, es stehe ihnen unter Berufung auf ihre Souveränität und das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten frei, ihre Bewohnerinnen und Bewohner nach Beliebenzu behandeln. Der totalitäre und verbrecherische Charakter des Nationalsozialismus und die Schrecken des Zweiten Weltkriegs führten schliesslich zu einem Umdenken und zur Erkenntnis, dass die staatliche Souveränität zum Schutz der einzelnen Menschen und der Staatengemeinschaft eingeschränkt werden soll.

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