Über den Kodex für die Polizei-Ethik
Definitionen des Anwendungsbereichs
Der Kodex ist auf die herkömmlichen öffentlichen Polizeidienste oder -kräfte und andere Organe anwendbar, die von der öffentlichen Hand ermächtigt und/oder beaufsichtigt sind, deren erstes Ziel die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Zivilgesellschaft ist und
die zur Erreichung dieses Ziels vom Staat ermächtigt sind, Gewalt und/oder besondere Befugnisse auszuüben.
Es folgen Auszüge aus dem Kodex für die Polizei-Ethik:
I. Zielsetzung der Polizei
1. Die hauptsächlichen Ziele der Polizei in einer demokratischen Gesellschaft, die durch den Grundsatz der Vorherrschaft des Rechts geregelt ist, sind:
– sicherzustellen, dass die öffentliche Ruhe und die Achtung vor dem Gesetz und der Ordnung in der Gesellschaft aufrechterhalten werden;
– die Grundfreiheiten und -rechte eines jeden, wie sie insbesondere in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, zu schützen und zu achten;
– Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung;
– Aufspüren der Kriminalität;
– Unterstützung der Bevölkerung und Erbringung von Dienst-leistungen
II. Rechtsgrundlagen der Polizei
3. Die Polizeieinsätze müssen immer mit dem innerstaatlichen Recht und den internationalen, vom Land gutgeheißenen Vorschriften übereinstimmen.
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Europäischer Kodex für die Polizei-Ethik
(kompletter Text zum downloaden)
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