Der Menschenrechtsverteidiger für eine starke Zivilgesellschaft!

Menschenrechtsverteidigern kommt eine Schlüsselrolle für ein vielschichtiges und gemeinschaftliches Umfeld zu, das die Zivilgesellschaft und den Schutz der Menschenrechte stärkt.

Bernd M. Schmid

Stärkung der Zivilgesellschaft im Völkerrecht

Die Einbindung der Zivilgesellschaft ermöglicht der Strukturwandel im Völkerrecht, der eine neue Perspektive eröffnet. Während die Anfänge des Völkerrechts durch ein staatenzentriertes Recht und das Prinzip der Souveränität geprägt waren, ist das Individuum inzwischen in den Vordergrund gerückt. Die geänderte Stellung wird deutlich im System des Menschenrechtsschutzes und im Völkerstrafrecht. Die Völkerrechtsordnung wurde durch den neuen Fokus verändert und wird nicht mehr nur als ein Recht zwischen Staaten verstanden. Die Stärkung des Menschenrechtsschutzes schlägt sich auch in normativen Entwicklungen nieder. Die auf »Menschlichkeit beruhende Normativität« findet ihren Ausdruck in den internationalen Gerichten und Institutionen zum Menschenrechtsschutz. Staaten unterliegen beim Umgang mit Rechtsverletzungen den Menschenrechten und internationalen Prinzipien. Hinzukommt, dass systematische Verletzungen nicht mehr isoliert betrachtet werden können. Als eine Bedrohung von Frieden und Sicherheit ist der Schutz der Rechtsgüter von der Staatengemeinschaft abhängig.

Angesichts dessen beschäftigen sich die Vereinten Nationen vermehrt mit der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Obwohl die Zivilgesellschaft völkerrechtlich nicht mit Einzelpersonen gleichzusetzen ist, profitiert sie von der gestiegenen Bedeutung des Einzelnen. UN-Resolutionen beziehen die Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen (NGOs) gleichermaßen mit ein und fordern den Schutz einer freien Zivilgesellschaft sowie mehr Handlungsräume. Der Zivilgesellschaft wird damit eine menschenrechtsschützende Funktion zuerkannt. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen und praktischen Fragen ihrer Legitimation beantworten die UN allerdings nicht.

Schutz der politischen Menschenrechte

Eine wichtige Voraussetzung für eine starke Zivilgesellschaft ist der Schutz der politischen Menschenrechte. Jede “Person” muss ihr Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten wahrnehmen können. Diese Rechte werden von den UN mit dem Prinzip der Nichtdiskriminierung als ›Vehikel‹ für zivilgesellschaftliches Engagement bezeichnet.

Eine starke Gesellschaft muss die Möglichkeit haben, auf Missstände im Staat hinzuweisen und sich entgegen der staatlichen Auffassung zu positionieren. Der Schutz und die aktive Förderung von politischen Menschenrechten ist Aufgabe des Staates. Nationale Gesetze und Institutionen sowie ein unabhängiger und effektiver Rechtsschutz sorgen für die Wahrung der politischen Menschenrechte. Rechtliche und praktische Rahmenbedingungen für die freie Ausübung der politischen Menschenrechte sind Voraussetzung für ein förderliches Umfeld. Dafür sind (Menschenrechts-)Bildung und kritisches Denkenzu fördern sowie Zugang zu Informationen zu sichern, um Menschen über ihre Rechte aufzuklärenund sie zu ermutigen, diese wahrzunehmen und einzufordern.

Handlungsräume schaffen

Der Zivilgesellschaft müssen darüber hinaus Handlungsräume zugestanden werden. In den vergangenen Jahren ist die Zivilgesellschaft stark unter Druck geraten. Immer häufiger gehen Staaten gegen zivilgesellschaftliche Akteure vor, was nicht selten dazu führt, dass diese ihre Arbeit einstellen müssen. Handlungsräume werden eingeschränkt (shrinking spaces) oder politische Aktivitäten werden vollkommen unmöglich gemacht (closingspaces). Dies gilt insbesondere für Organisationen und Einzelpersonen, die sich für den Menschenrechtsschutz engagieren.

Viele Regierungen sehen in einer unabhängigen, kritischen Zivilgesellschaft eine Bedrohung ihrer Macht und ergreifen Maßnahmen von normativen und administrativen Einschränkungen bis hin zur Kriminalisierung. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beispielsweise um Antiterror- und Sicherheitsgesetze, die zum Beispiel Menschenrechtsverteidiger als Gefahr darstellen. Maßnahmen zur Kontrolle dieser betreffen die Finanzierung, Regelungen zur Registrierung und Vorschriften zur Berichtspflicht. Tatsächlich werden zivilgesellschaftliche Akteure diffamiert, verfolgt und unterdrückt.

Die Berichte der UN-Sonderberichterstatter über die Lage von Menschenrechtsverteidigern beinhalten Empfehlungen für ein förderliches Umfeld für zivilgesellschaftliche Akteure. In erster Linie ist es Aufgabe der Staaten, sicherzustellen, dass diese in einem sicheren und förderlichen Umfeld arbeiten können. Menschenrechtsverteidigern kommt allerdings eine Schlüsselrolle für ein offenes, pluralistisches und partizipatorisches Umfeld zu, das die Zivilgesellschaft und den Schutz der Menschenrechte stärkt.

Teilhabe ermöglichen

Die Teilhabe vielfältiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist sowohl bei der Aufarbeitung als auch fürdie Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen von Bedeutung. Die gemeinschaftliche Gestaltung von öffentlichen Angelegenheiten und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure sind grundlegende Faktoren für ein menschenrechtsschützendes Umfeld. Die Vereinten Nationen betonen, wie wichtig die Teilhabe möglichst vielfältiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist. Dies gilt insbesondere für politische Entscheidungsprozesse und freie Wahlen. Dabei sind ausdrücklich Frauen, Personen mit Behinderungen und Minderheiten einzubeziehen. Ein Multistakeholder-Ansatz fördert zudem nach Auffassung der Vereinten Nationen nachhaltige Entscheidungen und ein Umfeld der Akzeptanz. Allerdings enthält das ›soft law‹ der Vereinten Nationen nur wenige Hinweise darauf, wie das Konzept zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen umzusetzen ist.

Zivilgesellschaftliche Potenzialezur Prävention

Die Stärkung der Zivilgesellschaft durch die Vereinten Nationen ist wesentlicher Teil des Konzepts zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Die drei Aspekte – der Schutz der politischen Menschenrechte, die Schaffung von Handlungsräumen und die Ermöglichung der Teilhabe von vielfältigen Akteuren – prägen das Verständnis von einer starken Zivilgesellschaft und schaffen ein förderliches Umfeld. Die Garantien der Nichtwiederholung stellen durch ihr funktionales Verständnis einen Ausgangspunkt für eine umfassende Strategie zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen dar.

Offen bleibt dabei, welche rechtlichen Lösungen sich hieraus ergeben. Anschlussfragen, wie die der Legitimierung zivilgesellschaftlicher Akteure, beantworten die Vereinten Nationen nicht. Sie formulieren ein inhaltliches Ziel unddie damit einhergehenden Herausforderungen müssen die Staaten selbst bewältigen.

Der Mehrwert des Ansatzes für den Menschenrechtsschutz offenbart sich in der Systematik von Menschenrechtsverletzungen. Die Konzeption der Menschenrechte beruht darauf, dass staatliche Hoheitsträger diese Rechte verletzen. Daher müssen abseits staatlicher Maßnahmen zivilgesellschaftliche Potenziale zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen genutzt werden. Eine starke Zivilgesellschaft wirkt staatlichen Menschenrechtsverletzungen entgegen. Eine erfolgreiche Prävention setzt an den Ursachen an und stärkt das gesamtgesellschaftliche Umfeld. Die Zivilgesellschaft wird nicht nur in die Strategie einbezogen, sondern entwickelt sich als eigenständiger Akteur gleichberechtigt zum Staat. Dabei ist der Gedanke internalisiert, dass zur Prävention alle Akteure einbezogenwerden müssen.

Ein auf die Zivilgesellschaft ausgerichteter Ansatz für den Menschenrechtsschutz, der die Ursachen für Verletzungen auch in einem Ungleichgewicht der Akteure sieht, ist die Voraussetzung für die Stärkung der Zivilgesellschaft und einen Wandel der Praxis.

________________________________

Gemeinsam stehen wir!
Getrennt fallen wir!

Fordere auch Du Deine RECHTE ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

Veröffentlicht am
Kategorisiert als News