Schweiz: Richterliche Kontrolle ist nur eingeschränkt möglich!

Verfassungsgerichtsbarkeit bezeichnet die Befugnis von Gerichten, Rechtsakte (Gesetze, Verordnungen) auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. In der Schweiz ist sie schwach ausgestaltet.

Die richterliche Kontrolle von Bundesgesetzen und -verordnungen ist nur eingeschränkt möglich. Wegen Art. 190 der Bundesverfassung (BV) sind alle rechtsanwendenden Behörden (Gerichte und Verwaltungen) verpflichtet, ein Bundesgesetz anzuwenden, wenngleich es verfassungswidrig ist.

Die einzige Ausnahme besteht beim Völkerrecht, dem das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung Vorrang vor nationalem Recht gibt.

________________________________

Fordere auch Du Deine Rechte ein
und schließe Dich unserer Friedensmission an!

Veröffentlicht am
Kategorisiert als News