Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 4. November 1950 in Rom von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Grundrechten, der am 3. September 1953 in Kraft trat. Die EMRK verpflichtet 46 europäische Staaten zur Einhaltung fundamentaler Rechte.

Initiale Unterzeichner:

13 Mitgliedstaaten des Europarates (darunter Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Irland, Island, Italien).

Zweck:

Schaffung eines effektiven Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach dem Zweiten Weltkrieg, überwacht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Aktueller Stand:

Mittlerweile haben 46 europäische Staaten die Konvention unterzeichnet und ratifiziert; Weißrussland und der Vatikanstaat sind nicht beteiligt.

Die EMRK gilt als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes und als eine der ersten bedeutenden Konventionen des Europarates.

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