„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
(verfügt von Friedrich Wilhelm I.
am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder)
Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit.
Deshalb treten Anwälte und Richter bei Gericht immer in diesem schwarzen Mantel auf, der Robe, weil ist bis heute auf Grund des Spitzbubenerlass in der Berufsordnung so vorgeschrieben ist.
Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist.
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