Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge (RvV)

Zweck der Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge ist es, allen, die sich mit der Vorbereitung und dem Abschluss völkerrechtlicher Übereinkünfte befassen, eine handhabbare, verständliche und praktische Anleitung zu bieten.

Als Herausgeber der Richtlinien ist Referat 501 des Auswärtigen
Amts bestrebt, diese laufend zu aktualisieren und zu verbessern, und nimmt Anregungen hierzu jederzeit dankbar entgegen.

§ 72 Absatz 6 GGO stellt die Verbindlichkeit der Richtlinien für alle Bundesministerien fest, soweit diese in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich bei der Erstellung völkerrechtlicher Übereinkünfte tätig werden. Ihre Beachtung soll dazu beitragen, dass auf dem Gebiet der völkerrechtlichen Verträge die Grundsätze der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ebenso gewahrt bleiben wie ein einheitlicher Stil der Vertragstexte.

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