Das Recht auf Leben!

Das Recht auf Leben ist das existenzielle Menschenrecht und umfasst den Anspruch auf ein Lebendigsein. Es garantiert einen unbedingten Anspruch auf Schutz des Individuums vor einer willkürlichen Tötung.

Das Recht auf Leben garantiert für jeden Menschen ein Lebensrecht. Es gibt keine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem menschlichen Leben.

Das Lebensrecht schütz vor willkürlichen Tötung.

Im internationalen Menschenrechtsschutz wird zudem die Abschaffung der Todesstrafe durch verschiedenen Zusatzprotokolle zum UNO-Pakt II und der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt.

Trotz Zulässigkeit der Todesstrafe gemäss Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 2 Abs. 1) erachtet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Sanktion inzwischen generell als eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung gemäss dem Verbot der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention).

Deshalb ist die Todesstrafe in den Mitgliedsstaaten
des Europarates nicht mehr zulässig!

Pflichten des Staates

Der Staat darf das Recht auf Leben nicht willkürlich verletzen. Dazu gehört beispielsweise, dass staatliche Sicherheitskräfte keine tödlichen Schusswaffen gegen Demonstrierende einsetzen. Gefangene, Menschen in ausländerrechtlicher Administrativhaft und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen müssen angemessen geschützt werden.

Der Staat muss weiterhin verhindern, dass Menschen durch Mord, häusliche Gewalt oder andere Formen von Gewalt zu Tode kommen.

Das Recht auf Leben verlangt, dass der Staat die zur Erhaltung des Lebens unbedingt erforderlichen Schutzmassnahmen ergreift. Dazu gehört auch die Pflicht des Staates, die Gefährdung des Rechts auf Leben durch Umweltkatastrophen, schlechte Arbeitsbedingungen oder mangelhafte Gesundheitsversorgung zu minimieren.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist
eng mit dem Recht auf Leben verbunden!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet, dass niemand ohne seine Zustimmung körperlich angegriffen, misshandelt oder anderweitig verletzt werden darf. Es umfasst sowohl den Schutz vor physischen als auch psychischen Beeinträchtigungen. Konkret bedeutet dies:

Schutz vor Gewalt:

Niemand darf Opfer von Gewalt, Folter
oder anderen Formen der Misshandlung werden.

Schutz vor medizinischen Eingriffen:

Ärztliche Behandlungen oder Eingriffe dürfen nur mit der Einwilligung des Betroffenen oder in Notfällen erfolgen.

Schutz vor Diskriminierung:

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen.

Schutz vor staatlichen Eingriffen:

Der Staat hat die Pflicht, die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen und darf nicht selbst in dieses Recht eingreifen, außer in gesetzlich festgelegten Fällen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Eckpfeiler der Menschenrechte, da es die Grundlage für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bildet.

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