Neues kantonales Gesundheitsgesetzt?

Schaffhausen hat einen Entwurf für ein neues Gesundheitsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Offiziell geht es um Patientenschutz, Qualität und Zukunftsfähigkeit.

Wer den Text liest, erkennt etwas anderes: Ein System aus Bewilligungen, Aufsicht, Mitwirkungspflichten und Durchsetzung, abgesichert durch harte Strafbestimmungen. Verstösse – wie zum Beispiel für jemanden, der eine Impfung verweigert – können mit Bussen bis CHF 20’000, im Wiederholungsfall sogar bis CHF 50’000 geahndet werden, auch bei Zuwiderhandlungen gegen spätere Verordnungen.

Ein klassischer Rechtsstaat funktioniert so:
Regeln gelten, weil die Mehrheit sie akzeptiert.

Ein Steuerungsstaat funktioniert anders:
Regeln gelten, auch wenn sie abgelehnt werden!

Genau dafür braucht es Instrumente: Bewilligungen, Aufsicht, Mitwirkungspflichten, Sanktionen und polizeilichen Vollzug. Und genau diese werden hier systematisch aufgebaut.

Auffällige Parallelen zu St. Gallen sind kein Zufall:

Es ist dieselbe Richtung, weg von Versorgung, hin zu Steuerung, in dem Gesundheit nicht mehr das Ziel medizinischer Hilfe ist, sondern zum Hebel wird, um Verhalten zu regeln, Pflichten durchzusetzen und Abweichungen zu sanktionieren.

Nicht für den Ausnahmezustand, sondern für den Fall, dass der Ausnahmezustand zur Normalität wird. Oder es bereits ist.

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