Impfärzte sind für die Folgen der Covid-Injektion verantwortlich und haftbar. Denn sie hätten den Eingriff auch verweigern können. So ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Ein vermutlich weitreichendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof Ende Jänner gefällt. Der italienische Professor Giovanni Frajese hatte im September 2023 den Fall vor das Europäische Gericht gebracht, und forderte einen Widerruf der Zulassung der Covid-Impfstoffs. Ende Jänner kam es zu einem Urteil, eigentlich gegen den Italiener, dessen Klage abgewiesen wurde. Trotzdem stellte das Gericht dar, dass Impfärzte und andere impfende Personen grundsätzlich zivil- und strafrechtlich haftbar sind. Denn sie wurden nicht gezwungen, den Eingriff durchzuführen.
Der zentrale Absatz im Urteil findet sich auf Seite 5:
“Entgegen dem Vorbringen von Herrn Frajese folgt aus dem Umstand, dass die durch die streitigen Beschlüsse für die in Rede stehenden Impfstoffe erteilten Zulassungen es ihren Inhabern erlauben, diese Impfstoffe in jedem Mitgliedstaat in Verkehr zu bringen, nicht, dass diese Beschlüsse Ärzte dazu verpflichten würden, ihren Patienten die Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen. Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Erteilung einer Zulassung zwar Voraussetzung des Rechts der Inhaber der Zulassungen ist, die betreffenden Impfstoffe in den einzelnen Mitgliedstaaten in Verkehr zu bringen, jedoch grundsätzlich keine Pflicht für Patienten oder Impfärzte begründet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Azienda Ospedale-Università di Padova, C‑765/21, EU:C:2023:566, Rn. 36 und 42).”
Ärzte hätten sich demnach für oder gegen die Verabreichung entscheiden können, hätten sogar abraten können. Dadurch ist eine mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben und zu beurteilen.
Ein italienischer Artikel interpretiert das Urteil weitgehend:
Die vom Gericht angeführten Gründe könnten somit die disziplinarischen und strafrechtlichen Verfahren gegen Impfgegner in Frage stellen und im Gegenteil den Ärzten, die „ohne Wenn und Aber“ impfen, schwere Verantwortung zuschreiben und damit auch das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöhen.
France Soir fasste das Urteil auf zwei Punkte knapp zusammen:
Das Urteil betont, …
… dass sich aus der Marktzulassung für Ärzte keine Verpflichtung ergebe, Impfstoffe zu verschreiben oder zu verabreichen. Diese Freiheit ist von entscheidender Bedeutung: Ein Arzt kann nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage seiner Sachkenntnis entscheiden, einem Patienten Spikevax oder Comirnaty nicht zu empfehlen, beispielsweise wenn Zweifel an deren Relevanz oder bestimmte Kontraindikationen bestehen. Der Gerichtshof stellt klar, dass diese Entscheidung ihre rechtliche Verantwortung allein aufgrund der AMMs nicht begründet, da ihnen diese keine direkten Auflagen auferlegen. Somit bleibt den Ärzten in ihrer Praxis ein erheblicher Handlungsspielraum erhalten, im Einklang mit ihrer ethischen Pflicht, die Gesundheit ihrer Patienten zu schützen.
Auswirkungen auf die Arzthaftung:
Das Urteil stellt klar, dass sich die potenzielle Haftung eines Arztes nicht aus Entscheidungen über die Marktzulassung, sondern aus den spezifischen Umständen der Behandlung des jeweiligen Patienten ergibt. Tritt beispielsweise nach der Verabreichung eines Impfstoffs eine Nebenwirkung auf, hängt die Haftung von Frajese oder einem anderen Arzt von seiner eigenen Handlung beim Verschreiben oder Verabreichen des Impfstoffs ab und nicht von der bloßen Existenz des Impfstoffs auf dem Markt. Das Gericht besteht darauf, dass die EMA und nicht einzelne Ärzte dafür verantwortlich seien, die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen zu überprüfen, bevor diese zugelassen würden. Dadurch wird der praktizierende Arzt von der Verpflichtung entbunden, die wissenschaftlichen Gesamtdaten unabhängig zu beurteilen. Seine Rolle beschränkt sich auf die klinische Anwendung im Rahmen seiner Beziehung zum Patienten.
– Hier findest Du das gesamte Urteil –
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