Die EU will an Dein Erspartes!

EU will Überwachung des Kapitalmarkts stärker zentralisieren
und drängt auf eine einheitliche Aufsicht.

Die Europäische Union strebt eine weitere Zentralisierung in der Überwachung des Kapitalmarkts an. Dies geht aus dem Entwurf zur geplanten Spar- und Investitionsunion (SIU) hervor, der dem Verfasser vorliegt. Der Entwurf der EU-Kommission richtet sich an das EU-Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Zentralbank. Die SIU soll die gesamte Europäische Union umfassen, wobei Nationalstaaten Kompetenzen an die EU abgeben sollen.

Im dritten Quartal 2026 soll der Plan für die Überwachungsmaßnahmen vorgestellt werden. Ziel der SIU ist es, private Ersparnisse in Investitionen zu überführen. Laut Entwurf werden derzeit etwa 70 Prozent der Ersparnisse von Privatkunden – rund zehn Billionen Euro – in Banken gehalten, die nur geringe Renditen erwirtschaften. Gleichzeitig bestehe ein erheblicher Investitionsbedarf von jährlich 750 bis 800 Milliarden Euro bis 2030, wie der Draghi-Report belegt.

Zur Ausarbeitung des Entwurfs wurden auch Vorschläge aus der Privatwirtschaft und von Stakeholdern aus der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Unterschiedliche Regelungen in den EU-Staaten, beispielsweise im Wertpapierrecht oder Insolvenzrecht, sollen harmonisiert werden. Angestrebt wird eine „einheitliche Aufsicht“, damit alle Finanzmarktakteure ungeachtet ihres Standortes innerhalb der EU denselben regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen. „Eine einheitliche Aufsicht kann auch durch eine Konvergenz der nationalen Aufsichtspraktiken erreicht werden“, heißt es im Entwurf.

Die EU-Kommission bemängelt, dass bestehende einheitliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich angewendet werden, was Investoren von grenzüberschreitenden Engagements abschrecke. Nationale Aufsichtspraktiken führten zu einem „unnötigen Verwaltungsaufwand und stellten Hindernisse für wirtschaftliche Aktivitäten im Binnenmarkt dar“.

Zwischen den Zeilen wird deutlich, dass nationale Aufsichtsbehörden Kompetenzen an die EU abtreten sollen:

„Die Verwirklichung einer einheitlichen Aufsicht auf den Kapitalmärkten erfordert ein neues Gleichgewicht zwischen der Aufsichtsverantwortung auf EU- und nationaler Ebene.“

Die EU-Kommission wird dabei noch expliziter: Die europäischen Aufsichtsbehörden müssten „ihr bestehendes Instrumentarium effektiver nutzen“, um „nationale Abweichungen“ gezielter zu identifizieren und zu unterbinden, sofern diese die Entwicklung integrierter Kapitalmärkte behinderten.

In Bereichen, in denen bislang keine nationalen Aufsichtsbehörden existieren – etwa für Crypto-Asset-Dienstleister – könne es „von Beginn an effizienter sein, Aufsichtskapazitäten auf EU-Ebene aufzubauen“.

Auch für grenzüberschreitend agierende Unternehmen oder Vermögensverwaltungsgruppen könne eine ergänzende EU-weite Aufsicht sinnvoll sein. Falls die europäischen Aufsichtsbehörden neue Kompetenzen übertragen bekommen, müssten sie auch entsprechend finanziell besser ausgestattet werden. Um doppelte Strukturen und Kosten zu vermeiden, sollen nationale Aufsichtskapazitäten an die europäischen Behörden übergehen. Als Begründung für diese Zentralisierungsmaßnahmen nennt der Entwurf den Klimawandel sowie den veränderten geopolitischen Kontext.

________________________________

„Nimm das Recht weg –
was ist dann ein Staat noch anderes

als eine große Räuberbande”

Augustinus von Hippo

_______________________________

Schließe Dich unserer Friedensmission an!

Veröffentlicht am
Kategorisiert in News