Deutschland stellt Todesurteil aus!

Ukraine-Flüchtlinge zum Kriegsdienst abschieben!

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat festgehalten, dass man ukrainische Kriegsflüchtlinge zur Ableistung des Kriegsdienstes in die Ukraine ausliefern darf. Nach Jahrzehnten der Friedens- und Pazifismus-Rhetorik – speziell der Grünen – ist diese Vorgangsweise nicht nur ein Totalversagen der Menschlichkeit. Nein, es ist auch Beihilfe zum Mord. Dem gegenüber steht die verweigerte Abschiebung von islamistischen Schwerverbrechern und Mördern zum Schaden der gesetzestreuen Deutschen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist angesichts des tausendfachen Unrechts gegen Leib und Leben deutscher Bürger umso brisanter, das dadurch entsteht, wenn man amtsbekannte Gewaltverbrecher, Vergewaltiger, Körperverletzer und Mörder mit Kuschelstrafen oder auf Freien Fuß lässt und jede Abschiebung verweigert – während man ukrainische Männer in den Tod schickt.

Das 5. Gebot “Du sollst nicht töten” dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten.

Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit
unter die Räder kommt, ist barbarisches Recht.

Hier das vollständige Urteil ansehen

Wir lange willst Du hier noch tatenlos zusehen?
Wann erhebst auch Du endlich Deine Stimme?

Bernd M. Schmid
(Menschenrechtsverteidiger & Pazifist)

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