Der Mensch und seine Rechte!

Es ist vollkommen richtig, dass ein Mensch zum Beispiel Menschenrechte hat. Er hat unter anderem das Recht, dass keine medizinischen Versuche an ihm durchgeführt werden, also das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Allerdings ist der lebende Mensch aus Fleisch und Blut an sich nicht rechtsfähig. Das können wir auch daran erkennen, dass der Mensch in der Genfer Konvention IV überhaupt nicht vorkommt. Die Person hingegen ist über 100 mal in den insgesamt 159 Artikeln zu finden.

Was bedeutet das genau?

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