Delegate in Action

Anwendung als Delegierter des OFFICE-HUMAN-RIGHTS
im Einsatz und Vorgehen im Fall einer Buße.

Allgemeines

“Delegate in Action” kann von Delegierten des Institut Trivium United (ITU) zur Unterstützung in ihrem Einsatz als Menschenrechtsverteidiger erworben werden. Du kannst damit Dein Kraftfahrzeug als Dienst/Einsatzfahrzeug kennzeichnen. Das Fahrzeug steht somit unter dem Schutz des Allgemeinen Völkerrechts (CCAIL § 9 + 10).

Ein Delegierter des OFFICE-HUMAN-RIGHTS hat sich an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes zu halten und darüber informiert zu sein.

Bestellen kannst Du “Delegate in Action” mit Angabe des Kfz-Kennzeichens zum Preis von 39,00 Euro/Stück per Email an die info@office-human-rights.de mit dem Verwendungszweck „Spende“ bestellen.

“Delegate in Action” ist ausschließlich beim Parken auf öffentlichen Parkplätzen zu verwenden. Der Gebrauch für private Zwecke ist strikt untersagt.

“Delegate in Action” muß gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht sein. Wenn Du eine Parkbuße vorfindest, dann mache ein Photo von Deinem Auto, auf dem das Nummernschild, “Delegate in Action” und die Parkbuße sichtbar sind.

Bevor Du eine Buße einreichst, prüfe bitte, ob Du zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort als Menschenrechtsverteidiger in Deiner Funktion als Delegierter des OFFICE-HUMAN-RIGHTS unterwegs warst oder nicht.

Haftungsausschluß

Das Institut Trivium United kann ausschließlich auf die Buße reagieren, in dem die Bussen-Ausgabe-Stelle aufgefordert wird, die Ordnungsbuße zu annullieren. Wenn die Parkbuße bereits in einen Strafbefehl umgewandelt wurde, kann seitens des ITU nichts mehr erreicht werden!

Hinweis: Manche Gemeinden (wie z. Bsp. Lausanne in der Schweiz) schicken Dir die Parkbuße nicht zusätzlich als Brief (in Form einer Erinnerung), wenn die Zahlungsfrist der Buße, die an die Windschutzscheibe geheftet wurde, verstrichen ist. Du bekommst direkt einen Strafbefehl zugestellt. Herauszufinden, wie die jeweilige Gemeinde vorgeht, liegt in Deiner Verantwortung.

Auch die Delegierten des Institut Trivium United haben sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. “Delegate in Action” erlaubt Dir nicht außerhalb öffentlicher Parkplätze zu parken, ebenso nicht auf Parkplätzen für Behinderte, Parkverbotszonen u.ä. Sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten bedeutet auch, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Wenn die Bussen-Ausgabe-Stelle die Annullierung der Buße ablehnt und die Buße nach Aufforderung durch das ITU nicht an die Adresse des ITU schickt, dann kann die Forderung nicht durch das ITU beglichen werden! Das bedeutet, Du mußt die Buße selbst bezahlen. Dies ist bisher nur selten vorgekommen. Du bist hier in der Selbstverantwortung und solltest vor der Nutzung von “Delegate in Action” das Risiko für Dich selbst abschätzen.

Anleitung

1. Wenn die Buße bei Dir eingetroffen ist (in Briefform von der Bussen-Ausgabe-Stelle, bzw. der Zettel an der Windschutzscheibe, wenn die Gemeinde keine Erinnerung versendet), scannst Du diese und schickst sie mit einer Kopie Deines Delegierten-Pass in einem PDF an einen High Commissioner (HC) Deines Vertrauens.

2. Du erhältst dann eine Vorlage. Diese füllst Du aus: Roten Text mit Deinen Angaben ersetzen, dann Schriftfarbe auf Schwarz ändern, ausdrucken und unterzeichnen.

3. Jetzt schickst Du das korrekt ausgefüllte Schreiben an den HC zur Genehmigung.

4. Wenn Du die Bestätigung des HC erhalten hast, schickst Du das Original mit einer Kopie Deines Delegate-Pass via Post A+ (CH) bzw. Post mit Sendeverfolgung (D, AT) an den Gemeindepräsidenten / Bürgermeister und eine Kopie an die Bussen-Ausgabe-Stelle (Standard Post).

5. Wenn die Bussen-Ausgabe-Stelle eine Mahnung schickt oder die Aufforderung zur Annullierung ablehnt bzw. ihren Prozess fortsetzt, dann scannst Du die Parkbuße, Dein Schreiben und die Mahnung / Ablehnung ein und sendest alles in einem PDF an den HC.

6. Nun übernimmt der HC den Fall. Er teilt der Behörde mit, daß das ITU die Zahlung der Buße übernimmt und dafür der Bußgeldbescheid an die entsprechende Adresse des ITU geschickt werden muss.

7. Das ITU begleicht dann die Forderung. Siehe hierzu nochmals den Haftungsausschluß.

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