Das EU-Sanktionsregime:

Illegal, illegitim, antidemokratisch und autoritär!

“Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden,
ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden!”

J.R.R. Tolkien

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Die EU verhängt Sanktionen gegen Staaten, Unternehmen und Personen und verstößt dabei gegen internationales und nationales Recht. Im Völkerrecht sind Sanktionen gegen Staaten oder internationale Organisation geregelt, es Bedarf dazu Beschlüsse des UN-Sicherheitsrat. Für Sanktionen gegen eigene Bürger sind Gerichte zuständig, aber nicht die EU.

Die EU-Kommission und andere Organe der EU bewegen sich mit ihren Sanktionen nicht im rechtsfreien Raum, sie verstoßen gegen Gesetze. Besonders krass wird es mittlerweile bei den „Sanktionen“ gegen die eigenen Staatsbürger oder Bürger verbundener Nationen wie der Schweiz. Schon im 19. Sanktionspaket wurden Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger verhängt, ohne dass die deutsche Regierung auf die Idee gekommen wäre ihre eigenen Bürger vor Rechtsbruch zu schützen.

Im nächsten Sanktionspaket wird nun gegen politisch missliebige Schweizer vorgegangen, nämlich gegen den Schweizer Oberst i.G. a.D. Jacques Baud und Nathalie Yamb.

Sie erzählt über die Auswirkungen:

Im Juni 2025 wurde Nathalie Yamb – eine schweizerisch-kamerunische politische Aktivistin und Kommentatorin – vom Rat der Europäischen Union mit EU-Sanktionen belegt.

Zur Erinnerung: Der Rat besteht aus den Vertretern der Regierungen der EU-Länder. Wie kommt es, dass diese auf EU-Ebene einfach vollkommen gesetzwidrig und vorallem völker-rechtswidrig agieren?

– Es wurde keine Strafanzeige gegen sie gestellt.
– Es wurde kein Gerichtsverfahren eröffnet.
– Es gibt kein Urteil eines EU- oder internationalen Gerichts.

Die Sanktionen wurden ausschließlich durch eine Verwaltungsentscheidung im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU verhängt.

In der offiziellen Begründung behauptet die EU, Yamb habe sich an „ausländischer Informationsmanipulation” beteiligt und „Narrative gefördert, die den russischen Interessen in Afrika entsprechen”. Welche kolonialen Interessen verfolgt die EU in Afrika, denen „russische Interessen in Afrika“ widersprechen könnten? Geht es um die früheren Kolonien von Frankreich, Deutschland, Belgien, Holland, Portugal, Italien und Spanien? Oder worum genau?

Dies sind noch dazu politische Einschätzungen von „unbenannten Beamten”, keine gerichtlichen Feststellungen.

Verhängte Maßnahmen:

– EU-weites Einfrieren von Vermögenswerten
– Reise- und Transithaft
– EU-Bürgern und -Unternehmen ist es verboten, mit ihr Geschäfte zu tätigen

Der gleiche Sanktionsmechanismus wurde auch gegen andere EU- und Schweizer Bürger angewendet, darunter Jacques Baud, ebenfalls ohne gerichtliche Entscheidung.

Rechtsmittel:

Erst nach der Verhängung von Sanktionen durch die Brüsseler Bürokratie kann die betroffene Person beim Gericht der Europäischen Union Berufung einlegen – das heißt, die Bestrafung erfolgt vor einer gerichtlichen Überprüfung.

Ein schwerwiegender Rechtsverstoß

Diese Praxis verstößt gegen grundlegende europäische und internationale Rechtsgrundsätze, darunter:

– Unschuldsvermutung
– Recht auf ein faires Verfahren
– Recht auf Anhörung vor der Bestrafung
– Gewaltenteilung (Exekutive als Richter)
– Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts
– Verhältnismäßigkeit
– Wirksamer gerichtlicher Schutz
– Meinungs- und politische Meinungsfreiheit
– Schutz des Eigentums ohne ordentliches Verfahren

Diese Rechtsgüter, die die Institutionen der EU verletzen,
werden garantiert durch:

– Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts
– Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
– Die Europäische Menschenrechtskonvention
– Die Charta der Vereinten Nationen

Das Schweigen der Lämmer:
Regierungspolitiker und Medien!

Es ist keine offizielle Protestnote großer westlicher Regierungen (z. B. der USA, Großbritanniens, Kanadas, EU-Mitgliedstaaten) bekannt, in der die Sanktionsentscheidung der EU gegen Nathalie Yamb oder andere Personen, gegen die sich die Verwaltungssanktionen des EU-Rates richten, öffentlich als unrechtmäßig oder als Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit verurteilt wird.

Große Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International, Human Rights Watch, United for Human Rights usw. haben keine öffentlichen Erklärungen abgegeben, in denen sie die EU-Sanktionen gegen Nathalie Yamb im Speziellen oder die diktatorischen, rechtsstaatwidrigen und gegen die Gewaltenteilung verstoßenden Maßnahmen der Brüsseler Bürokratie im Allgemeinen verurteilen.

In den großen westlichen Mainstream-Medien (z. B. BBC, NYT, WaPo, Guardian, Le Monde) gibt es keine nennenswerten detaillierten investigativen Berichte oder fundierten Analysen, die auch nur ansatzweise auf die verfahrensrechtlichen/rechtlichen Fragen eingehen, wie die Sanktionen verhängt wurden (d. h. administrativ vs. gerichtlich, Auswirkungen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren).

Dies ist keine auf Rechtsstaatlichkeit basierende Strafjustiz, sondern eine exekutive Bestrafung per Dekret im Stil der Absolution des 19./frühen 20. Jahrhunderts.

Durch die Umbenennung von Sanktionen in „außenpolitische Maßnahmen” hat die EU ein System geschaffen, in dem politische Gegner ohne Gerichte, Beweise oder Urteile bestraft werden können.

Dies ist einfach autoritäre Herrschaft,
die als Verfahren getarnt ist!

Wenn das mit Menschen gemachen werden kann, die nicht gemocht werden, kann das mit jedem gemacht machen werden, überall und jederzeit – wie die jüngsten „Sanktionen” der EU deutlich zeigen.

Die EU und ihre Organisationen entlarven und delegitimieren sich durch diese Aktionen immer mehr selbst.

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