“Wir können nicht mehr wegschauen –
der Schutz unserer Kinder geht uns alle an!”
________________________________
Jedes Kind hat Rechte. Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Dabei hat das Kind bis 18 Jahren ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis, da es noch stark abhängig von seinem Umfeld ist.
Vor über 30 Jahren hat sich die internationale Staatengemeinschaft (UNO) auf diese Minimalstandards im Umgang mit Kindern geeinigt. Festgehalten sind diese Minimalstandards, oder auch «Menschenrechte für Kinder», in der Konvention über die Rechte des Kindes, der sogenannten Kinderrechtskonvention.
Die vier Grundprinzipien zu allen Rechten
Die 54 Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention beruhen auf vier Grundprinzipien. Diese sind in den folgenden Artikeln verankert:
Das Recht auf Gleichbehandlung.
Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden. (Art. 2 UNO-KRK)
Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls.
Werden Entscheidungen getroffen, die sich auf das Kind auswirken, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies sowohl in der Familie als auch beim staatlichen Handeln. (Art. 3 UNO-KRK)
Das Recht auf Leben und Entwicklung.
Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben. Es muss vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden. (Art. 6 UNO-KRK)
Das Recht auf Anhörung und Partizipation.
Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass es altersgerecht informiert wird. (Art. 12 UNO-KRK)
Die Arbeit vom Kinderschutz des INSTITUT TRIVIUM UNITED“
als Nicht-Regierungsorganisation (NGO) basiert auf der gesamten UNO-Kinderrechtskonvention. Spezielle Aufmerksamkeit widmen wir beispielsweise dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (Art. 3 und 19 UNO-KRK). Grundlegend für unsere Arbeit sind auch das Recht auf Anhörung und Partizipation (Art. 12 UNO-KRK) sowie der Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs (Art. 34 UNO-KRK).
(UNO-Kinderrechtskonvention zum downloaden)
Eine kindergerechte Welt
(10. Mai 2002- A-RES-S-27/2)
________________________________
Schließe Dich unserer Friedensmission an!

