Internationaler Verhaltenskodex für Amtsträger
(12. Dezember 1996 – A-RES-51-59)
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Es folgen Auszüge aus dem Verhaltenskodex:
I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1. Ein öffentliches Amt nach der Begriffsbestimmung im innerstaatlichen Recht ist eine Vertrauensposition, die mit der Pflicht verbunden ist, im öffentlichen Interesse zu handeln. Die oberste Treuepflicht des Amtsträgers hat daher den öffentlichen Interessen seines Landes zu gelten, die durch die demokratischen Institutionen des Staates zum Ausdruckgebracht werden.
2. Amtsträger haben dafür Sorge zu tragen, daß sie ihre Pflichten und Aufgaben effizient, wirksam und integer im Einklang mit dem Gesetz beziehungsweise den Verwaltungsvorschriften wahrnehmen. Sie müssen stets bemüht sein sicherzustellen, daß die öffentlichen Mittel, für die sie verantwortlich sind, so wirksam und effizient wie möglich verwaltet werden.
3. Amtsträger haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und insbesondere in ihrem Verhältnis zur Öffentlichkeit Sorgfalt, Gerechtigkeit und Unparteilichkeit walten zu lassen. Sie dürfen zu keiner Zeit einer Gruppe oder Einzelperson unangemessene Vorzugsbehandlung zukommen lassen, eine Gruppe oder Einzelperson unrechtmäßig diskriminieren oder die ihnen übertragene Macht und Gewalt auf sonstige Weise mißbrauchen.
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