Urteil des Bundesgerichts

Urteil vom 20. September 2023 (2C_859/2022)

RTS-Beitrag über Hass im Abstimmungskampf zum CovidGesetz: Gebot der Meinungsvielfalt verletzt

Radio Télévision Suisse (RTS) hat mit einem Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ab.

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