Pacta sunt servanda

“Verträge sind einzuhalten”

Was ist dieses Vertragsrecht?

Oder warum hat der Mensch dieses Recht geschaffen
und wo liegt dessen Ursprung?

Das Vertragsrecht hat seinen Ursprung im Natur / natürlichen Recht sowie auch JEDES andere Recht und ist im eigentlichen Sinn (man könnte es so bezeichnen) eine „Erweiterung“ des Natur / natürlichen Recht.

Das Natürliche Recht (kurz formuliert): Schädigt ein Mensch einen anderen Menschen, dann muß ein Ausgleich stattfinden oder erbracht werden. Findet dieser Ausgleich nicht statt, dann hat ein Mensch das Recht dazu den anderen Menschen (der ihn geschädigt hat) ebenfalls zu schädigen. Diese Handlung ist dann absolut legitim und gerechtfertigt. Grob geschrieben, bricht Mensch A die Nase von Mensch B, dann hat Mensch B das Recht dazu Mensch A ebenfalls die Nase zu brechen. VORRAUSGESETZT das Mensch A keinen anderen Ausgleich erbringt oder aber Mensch A erbringt einen Ausgleich und Mensch B akzeptiert diesen NICHT. Würde der Mensch dem natürlichen Recht folgen, dann würde er überhaupt nicht auf die Idee kommen einen anderen Menschen zu schaden und somit müßte dann auch nichts ausgeglichen werden in Bezug auf Gewalt.

An diesem Beispiel läßt sich gut erkennen das Natur / natürliches Recht NICHT „das Recht des Stärkeren“ bedeutet, sondern von dem Bewußt-Sein der Menschen abhängig ist (geistig sittliche Wesen). Für das Natur / natürliches Recht können wir uns merken: Beraube oder bestehle niemanden! Raube niemanden seiner Gesundheit, Leben, Ehre usw. Des Weiteren können wir im natürlichen Recht auch kein Recht veräußern, was wir selbst nicht haben oder somit auch keinem anderen Menschen Rechte übertragen, die wir selbst nicht haben, denn KEIN Mensch kann mehr Rechte inne haben als ein anderer Mensch.

Natur / natürliches Recht ist eine wunderbare Lösung, WENN sich die Menschen daran halten würden oder es irgendwann einmal begreifen würden, WIEDER ergreifen würden.

Was hat das Natürliche Recht nun mit dem Vertragsrecht zu tun?

Verträge können und wurden auch (zumindest damals) per Handschlag geschlossen. Es wurde etwas vereinbart, beide Parteien waren sich einig und es wurde per Handschlag ein Vertrag geschlossen. Damals hatte das WORT noch WERT und man konnte dem Wort eines anderen Menschen trauen (meistens) in Bezug auf einen Vertrag oder Handel. Hielt sich einer der beiden Vertragspartner nicht an den Vertrag, dann hatte er ein Problem, denn das sprach sich in der Gemeinschaft schnell herum, daß ein Mensch sein Wort gebrochen hatte (vertragsbrüchig wurde). Und wenn dem so war, dann wurde es sich zweimal überlegt, ob mit diesem Menschen nochmal einen Vertrag geschlossen wurde.

Nun konnte es aber auch sein, dass ein Mensch wortbrüchig wurde, aufgrund von äußeren Umständen für die er selbst gar nicht verantwortlich war und daraus entstand dann ein Problem. Beide Parteien hatten sich per Handschlag darauf geeinigt, was vorher besprochen wurde oder worauf sich geeinigt wurde. Da aber nun Partei A nicht mehr in der Lage war das vorher vereinbarte zu erfüllen, vielleicht aufgrund von äußeren Umständen, konnte Partei B nun hingehen und sagen: “Wir haben das so vereinbart und du hast mir dein Wort gegeben, deine Probleme interessieren mich nicht, erfülle den Vertrag oder die Vereinbarung.”

Eine Lösung mußte also geschaffen werden um solche eventuellen Probleme zu eliminieren. Da der Mensch „von Hause aus“ sehr erfindungsreich ist, kam der Mensch irgendwann auf die Idee, Vereinbarungen bzw. Verträge schriftlich zu gestalten. Diese Verträge waren (zumindest in der damaligen Zeit) meist reziprok (gegenseitig) und keine der beiden Vertragspartner hatte eine Vertragshoheit. Somit wurden alle Eventualitäten schriftlich festgehalten und beide Parteien waren zufrieden. Der Schreiber läßt hier bewußt das Thema „Landrecht / Titel / Verträge“ außen vor.

Der Mensch ist aber nicht nur sehr erfindungsreich, sondern auch sehr gutgläubig und naiv, wobei diese Eigenschaft keine schlechte Eigenschaft ist. Ohne „den guten Glauben“ herrscht nur Mißtrauen und ohne Naivität gibt es keine Neugier und somit auch keinen Fortschritt. Vermutlich kennt jeder den Satz: „Sei nicht so blauäugig“. Auf wen mag sich dieser Satz wohl beziehen?

Das Natürliche Recht ist also sehr hilfreich, kann aber nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Menschen Handel betreiben oder Geschäfte tätigen. Es bedarf also einer Form oder Vereinbarungen, die für jeden Menschen begreifbar ist. Wie soll zum Beispiel ein Mensch mit einer anderen Kultur Handel betreiben, wenn diese Kultur andere gesellschaftliche Regeln hat? Dies funktioniert nur, wenn vorher geregelt wird, auf welcher Basis ein Vertrag / Vereinbarung geschlossen wird oder ein Geschäft getätigt wird bzw. gehandelt wird. Mit Sicherheit wissen aber ALLE Kulturen das Diebstahl verboten ist oder ein Verbrechen ist. Tief im Innern „schlummert“ also in JEDEM Menschen das Natürliche Recht. Wobei es hier einige Ausnahmen gibt, welche das Bestehlen oder Berauben anderer Menschen durchaus als legitim ansehen, wenn diese Menschen nicht dem Kulturkreis angehören. Was bei jenen „Kulturen“ quer gelaufen ist in ihrer Entwicklung, das mag der Schreiber an dieser Stelle nicht spekulieren.

Betrachten wir nun das gesamte Bild, dann werden wir erkennen, dass eine Vereinbarung oder Vertrag (wie wir es heute bezeichnen) eine Art von „Erweiterung“ des Natur / natürlichen Recht ist und somit landen wir dann auch bei dem Thema „Vertragsrecht“.

Bestimmte Dinge können nicht per Vertrag geregelt werden oder ergeben keinen legitimen Vertag im Vertragsrecht, sondern machen einen Vertrag von Beginn an ungültig (nicht gerecht-fertigt). Das geschieht zum Beispiel, wenn ein Vertag in das Natur / Natürliche Recht eingreift. Ein Beispiel wäre, wenn sich zwei Parteien (oder mehr) vertraglich zusammenschließen, um eine Dritte Partei die unbeteiligt ist, zu plündern, zu berauben oder in welcher Form auch immer zu schädigen.

Ein Blick in die heutige Welt reicht hierbei, um zu sehen, dass sich gewisse „elitäre“ Kreise NICHT daran halten, denn sie schädigen tagtäglich die so genannten „Drittparteien“, nämlich die Menschen. Wobei diese genannten „Kreise“ ganz genau wissen, daß sie NICHT gegen das Natürliche Recht verstoßen dürften, sprich sich nicht dagegenstellen dürften. Das machen sie auch nicht bzw. nur „bedingt“, denn sie sind „schlau“ [entartet] genug und wissen wie man sich eine Hintertür offen läßt oder die Regeln entsprechend „passend macht“. Ohne das Natürliche Recht würde ihr perfides „Spiel“ überhaupt nicht funktionieren und das wissen diese „Wesen“ ganz genau. Über das Allgemeine Völkerrecht (jus cogens) gibt es aber Möglichkeiten jene „Wesen“ ihren eigenen Brei kosten zu lassen.

Des Weiteren gehört zu dem Vertragsrecht IMMER eine gewisse Form von Gewalt, denn Verträge haben keinen Wert, wenn diese nicht durchgesetzt werden können oder ein Vertragspartner sich nicht an den Vertrag hält, diesen nicht erfüllt, so wie es beide Parteien (oder mehrere) vereinbart haben.

Im Wesentlichen beruht das Vertragsrecht also auf Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen sollen den beiden vertragsschließenden Parteien ermöglichen, gewünschte oder vereinbarte Ziele zu erreichen, nach den festgelegten Vertragsbedingungen (Terms and Conditions).

Bevor ein Vertrag jedoch überhaupt gezeichnet (unter-zeichnet) werden kann oder ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann, müßen einige Bedingungen erfüllt sein. Erst einmal müßen sich beide vertragsschließenden Parteien als geschäftsfähig anerkennen. Ein „Kind“ z.B. kann keinen Vertrag mit einen „Erwachsenen“ schließen. Ein kurzer Einschub dazu, in der Fiktion (PERSONEN) ist die Geschäftsfähigkeit bei 16 bzw. 18 Jahre angesetzt (das hat verschiedene und vermutlich gewollte Gründe, bedenke, es sind NUR Privilegien). In der Substanz als Mensch (Männer, Weiber, Knaben, Mädels) liegt diese bei 21 Jahre und das mit gutem Grund, denn erst ab diesem Alter entwickelt ein Mensch GEISTIGE Reife oder wäre dann in der Lage wichtige und überlegte Entscheidungen zu treffen. Auch hier gibt es vermutlich Ausnahmen, sowohl positive als auch negative.

Sind wir uns nun einig und beide Parteien sehen sich als geschäftsfähig an, dann betrachten wir nun den Inhalt eines Vertrags oder das ANGEBOT. Sind wir uns noch nicht einig (Preis, Angebot etc.), dann ist dieser Vertrag noch nicht gültig (logischer Weise). Hier gibt es auch kein konkludentes Handeln, nach dem Motto: “Unterzeichnest Du nicht innnerhalb von 10 Minuten, dann gilt dieses Angebot oder Vertrag als angenommen.”

Sind sich beide Vertragsparteien (oder mehre) nun einig und deren Interessen oder Absichten in Bezug auf den Vertrag überschneiden sich (a meeting of the minds must take place), dann kann der Vertrag gezeichnet werden, da für beide (oder mehrere) Parteien nun klar ist, welche Inhalte dieser Vertrag hat und ein gegenseitiges Verständnis in Bezug auf den Vertrag gegeben ist (Willensüberschneidung).

So, nun liest sich das hier geschriebene vielleicht sehr nett, aber wie verhält sich das Ganze nun in der Praxis? Denn in der Öffentlichkeit (alles ist heute öffentlich) stoßen wir sehr schnell an unsere Grenzen. Spätestens hier werden wir merken, daß es den Begriff VERTRAGSHOHEIT gibt. Zu diesem Begriff muß nicht viel geschrieben werden, denn er ist selbsterklärend.

Zum Beispiel bei Energieversorgern, der Telekomunikation, den Wasserversorger etc. Jedes ANGEBOT was diese Unternehmen oder Firmen einem möglichen „Kunden“ senden, sind KEINE Verträge die beiden Parteien gleichwertig dienen. Auf Deutsch gesagt: „Friß oder stirb“! Der Unterzeichner unterwirft sich IMMER deren Hoheit oder deren vertraglichen Spielregeln. Nun könnten wir ja, bevor wir so einen Vertrag unterzeichnen, diese Verträge modifizieren oder mit den Unternehmen verhandeln. In der Praxis ist das aber in Wahrheit NICHT möglich. Du willst Strom? Naja, dann mußt du deren Regeln folgen. Du willst telefonieren? Du willst ein Bankkonto? Auch hier mußt du deren Regeln folgen usw. Eine Anmerkung hier nur zu den so genannten „Energieversorgern“, denn hier könnten wir wohl vermutlich einen „Betrug“ unterstellen, weil diese Energieversorger den so genannten Kunden ja den Stromverbrauch in Rechnung stellen (nicht die Bereitstellung). Der Zähler misst aber den StromDURCHLAUF und keinen „Verbrauch“, denn Strom wird NICHT verbraucht. Mit diesem Thema könnte man sich einmal eingehender befassen, wer das möchte!

Zurück zu der Vertragshoheit. Um diese nun zu „umgehen“ müßten wir SELBST die Vertragshoheit anstreben oder den Vertrag zumindest reziprok (gegenseitig) gestalten. Als Mensch haben wir das „Recht“ auf Nahrung, Wärme, Gesundheit usw. und diese „Rechte“ (es sind KEINE Rechte, sondern EIGENSCHAFTEN der Menschen) sind UNANTASTBAR, denn sonst kann der Mensch nicht existieren. Aber dieses „System“ kennt den Menschen nun einmal NICHT, sondern NUR die Fiktion (PERSONEN) bzw. nimmt dieses „System“ den Menschen nur als Kollateral-Geber war.

Wiederum MÜßEN Verträge so gestaltet sein, dass der Vertragspartner die Vereinbarungen oder Bedingungen erfüllen kann. Naja… in bestimmter Weise halten sich diese UNTERNEHMEN ja an diese Regeln, aber sie gehen dabei bis an die SCHMERZGRENZE der Menschen und darüber hinaus oder anders formuliert, sie bewegen sich sehr NAHE am Betrug. Wenn Verträge nicht erfüllbar sind, dann ist das sanft formuliert „UNBERECHTIGTE BEREICHERUNG“. Da diese großen Unternehmen aber „Hand in Hand gehen“ mit den so genannten „Staaten“ und diese aus den Konkurs heraus operieren, dabei PLÜNDERN und PROFITE erzielen (dies ist im Konkurs VERBOTEN!), ist es nicht weiter verwunderlich das diese „anderen“ UNTERNEHMEN ebenso agieren.

Grundsätzlich können wir JEDEN Vertrag modifizieren (Änderungsvorschläge einbringen) BEVOR wir diesen unterzeichnen und wenn wir einen Vertrag unterzeichnet haben, können wir diesen später auch variieren (wenn die andere Partei zustimmt oder konkludent handelt) oder aber wir novieren einen Vertrag.

Es besteht die Möglichkeit der „Annahme“, was insbesondere interessant in Bezug auf Verträge ist. Mit einer Annahme sind wir immer in der stärkeren Position. Bis wir aber in der Lage sind, uns der Dinge WIRKLICH anzunehmen, bedarf es einiger Zeit (Verständnis) und auch dann müssen wir GANZ GENAU WISSEN, wie wir handeln.

Wenn Du mehr darüber wissen willst, dann solltest Du Dich mal mit dem “Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge” vom 23. Mai 1969 beschäftigen.

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