Neutrale Schutzzone

Genfer Abkommen (IV – SR 0.518.51)

Artikel 1: Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.

Artikel 15: Jede am Konflikt beteiligte Partei kann entweder direkt oder durch Vermittlung eines neutralen Staates oder einer humanitären Organisation der gegnerischen Partei vorschlagen, in den Kampfgebieten neutrale Zonen zu schaffen, die dazu bestimmt sind, die folgende Personen ohne jeglichen Unterschied vor den Gefahren des Krieges zu schützen:

a. die verwundeten und kranken Kombattanten oder Nicht-Kombattanten;

b. die Personen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen und die sich während ihres Aufenthaltes in diesen Zonen keiner Arbeit militärischer Art widmen. Also alle Pazifisten, die jegliche Gewalt ablehnen.

(PDF zum herunterladen hier anklicken)

Delegierte des Institut Trivium United (NGO) stehen in ihrer Kapazität als Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution 53/144) und als Pazifisten unter dem Schutz der Genfer Konvention.

Menschenrechte sind moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell (gelten überall für alle Menschen), sie sind unveräußerlich (können nicht abgetreten werden) und sie sind unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden). Sie umfassen dabei bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche. Fast alle Staaten der Welt haben heute die internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert, und diese explizit in ihren so genannten Verfassungen erwähnt und sich somit dazu verpflichtet, diese als einklagbare Rechte zu gewährleisten.

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