Kann ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden?

Bei einer drohenden Pfändung ist mitunter nicht nur das Einzelkonto, sondern auch das Gemeinschaftskonto in Gefahr. In diesem Artikel erfahren Sie welche Konten zur Schuldentilgung herangezogen werden und ob ein Partnerkonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Außerdem erfahren Sie weitere Infos rund um das Thema Pfändung eines Gemeinschaftskontos.

Grundsätzliches zur Pfändung

Nach einem erfolgreichen Vollstreckungsverfahren sind die Gläubiger berechtigt, alle Konten zu pfänden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Einzelkonto- oder Gemeinschaftskonto Pfändung handelt. Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel, einen Pfändungs- und einen Überweisungsbeschluss erwirken. Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, werden alle Bankkonten gesperrt – auch die Gemeinschaftskonten.

Pfändung bei einem Oder-Konto

Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Liegt gegen einen Kontomitinhaber eine Pfändung vor, kann ggf. das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos, also auch das Geld unbeteiligter Personen, zur Schuldentilgung herangezogen werden. Aus diesem Grund sollte man ein Gemeinschaftskonto nur mit Personen führen, denen man uneingeschränkt vertraut.

Kommt es zu einer Gemeinschaftskonto Pfändung, wird das betroffene Konto zunächst gesperrt. Verfügungen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr getätigt werden.

Pfändung bei einem Und-Konto

Im Gegensatz zum Oder-Konto bedarf es bei einem Und-Konto für jede Verfügung die Zustimmung aller Kontoinhaber. Liegt gegen einen Kontoinhaber eine Pfändung vor, kann der Schuldner daher das Guthaben eines Und-Kontos nicht ohne Weiteres zur Schuldentilgung heranziehen. Schließlich kann eine Verfügung nur durch Zustimmung aller Kontoinhaber getätigt werden.

Um diese Art von Gemeinschaftskonto pfänden zu können, muss gegen beiden Kontoinhaber ein Pfändungstitel vorliegen. Da der verschuldete Kontoinhaber nicht über das Partnerkonto verfügen darf, ist allerdings der zweite Kontoinhaber infolgedessen ebenfalls machtlos, denn es bräuchte für jede Verfügung beide Kontoinhaber.

Das Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umwandeln – geht das?

Es ist nicht möglich, ein gemeinsames Konto in ein Pfändungsschutz umzuwandeln. Der Grund hierfür ist, dass ein Gemeinschaftskonto mehr als einen Inhaber hat und daher mehrere Personen betrifft.

Ist einer der Inhaber verschuldet und droht ihm eine Pfändung sind die folgenden Vorgehensweisen wichtig:

– Alle Beteiligen des Gemeinschaftskontos müssen über die drohende Pfändung informiert werden.
– Der Schuldner sollte ein Einzelkonto eröffnen.
– Das neueröffnete oder bestehende Einzelkonto in ein P-Konto umgewandelt werden.
– Zahlungsumleitungen sollten veranlasst werden, damit nicht das Geld Unbeteiligter gepfändet wird.

Fazit

Die Führung eines Gemeinschaftskontos erfordert ein gutes Vertrauensverhältnis. Beim verbreiteten Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist, führt eine Pfändung dazu, dass das Konto gesperrt und das gesamte Guthaben zur Schuldentilgung verwendet werden kann – auch dann, wenn es nicht nur dem Schuldner gehört. Bei einem Und-Konto müsste gegen jeden Inhaber ein Pfändungstitel vorliegen, um das Guthaben pfänden zu können.

Da ein Gemeinschaftskonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann, sollte ein Einzelkonto vom Schuldner eröffnet und als P-Konto geführt werden.

Quelle: Gemeinschaftskonto

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