Die 30. Internationale Konferenz für demokratische Bildung (IDEC) 2023 in Nepal hat den Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) der Vereinten Nationen aufgefordert, klarzustellen, dass die “Schulpflicht” als Garantie für den allgemeinen Zugang zu Bildung zu
verstehen ist und nicht bedeuten darf, ein Kind zum Schulbesuch zu zwingen.
Sifaan Zavahir (Sri Lanka) und Henning Graner (Deutschland) bei der “International Democratic Education Conference” (IDEC) im Oktober 2023 in Nepal.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 war die erste internationale Anerkennung des Rechts auf Bildung und drückte die Bedeutung dieses Rechts in Artikel 26 aus:
“Der Grundschulunterricht ist obligatorisch”.
Obwohl es üblich geworden ist, dies als “Schulpflicht für Kinder” zu verstehen, entspricht dies nicht der ursprünglichen Absicht, die sich hinter dieser Wortwahl verbirgt. In den Protokollen der Sitzungen des Ausschusses zur Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt sind ausführliche Diskussionen über dieses Wort festgehalten, aus denen eindeutig hervorgeht, dass niemand im Redaktionsausschuss zu irgendeinem Zeitpunkt beabsichtigte, das Wort “obligatorisch” als Zwang für das Kind zu interpretieren.
Stattdessen heißt es im General Comment No. 11 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR):
“Das Element des Zwangs dient dazu, die Tatsache hervorzuheben, dass weder Eltern noch Erziehungsberechtigte noch der Staat berechtigt sind, die Entscheidung, ob ein Kind Zugang zur Grundschulbildung haben soll, als fakultativ zu betrachten.”
Die IDEC-Resolution 2023 besteht darauf, dass der Grundsatz des Kindeswohls in vollem Umfang respektiert werden muss und nicht aus politischer und administrativer Zweckmäßigkeit in Frage gestellt werden darf. Die Resolution wurde internationalen Befürwortern demokratischer Bildung aus vielen Ländern der Welt unter Leitung von Richard Fransham (Kanada), Sifaan Zavahir (Sri Lanka), Henning Graner (Deutschland) und Je’anna Clements (Südafrika) verfasst.
Die Internationale Konferenz für Demokratische Bildung hat diese Resolution am 19. Oktober 2023 in Nepal während der ihrer Generalversammlung angenommen. Sie wurde dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes anlässlich des Jahrestages des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes am 20. November 2023 übermittelt.
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FAQ
F – Bedeutet dies, dass Kinder nicht zur Schule gehen sollten?
A – Nein, es bedeutet, dass Kinder dabei unterstützt werden sollten, eine Form der Bildung zu wählen, die sie und ihre Familien bevorzugen, sei es eine Schule, sei es Unterricht zu Hause oder eine andere Art der Bildung.
F – Wollen Sie die Bedeutung des Wortes “obligatorisch” ändern?
A – Nein, wir fordern den Ausschuss für die Rechte des Kindes auf, klarzustellen, was dieses Wort schon immer bedeutet hat, denn an vielen Orten der Welt herrscht darüber Verwirrung.
F – Bedeutet dies, dass mein Land keine Gesetze erlassen kann, die den “obligatorischen Besuch” einer Schule vorschreiben?
A – Es gibt Länder, die Gesetze erlassen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Die so genannte “Schulpflicht” wird von der ursprünglichen Absicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes nicht unterstützt und ist kein Ausdruck des Rechts des Kindes auf Bildung.
F – Bedeutet dies, dass Eltern ihre Kinder einfach zu Hause lassen oder sie zur Arbeit schicken können?
A – Nein. Eltern müssen ihre Kinder dabei unterstützen, ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen, sei es zu Hause, in einer Schule oder auf andere Weise, die das Kind und die Familie bevorzugen.
(Die IDEC–Resolution 2023 als PDF)
Quelle: “my life – my education“
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