Beschwerde des ITU vom ECHR angenommen!

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Trotz der manchmal widrigen Umstände, der Anfeindungen, die wir uns zeitweise anhören dürfen und der vielen Steine, die immer wieder versucht werden, uns in den Weg zu legen – wir steigen da einfach drüber – machen wir einfach weiter und weiter und weiter und werden niemals unseren Glauben an die Menschlichkeit verlieren.

Unser Ziel ist es, eine Welt, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsdokumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

Deshalb leisten wir ein Beitrag, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft, den “Heiligen Auftrag”, das Selbstbestimmungsrecht der Völker (natürlich in Einklang mit der UN-Charta), zu vollenden.

Zum Unterschied zu vielen anderen Organisationen da draußen, tun wir tatsächlich das, was wir sagen und das sollte doch den einen oder anderen Kritiker endgültig zum Schweigen bringen, weil wir letztendlich immer nur Fakten präsentieren.

Und ein Fakt ist: Unsere eigene Beschwerde im schwebenden Verfahren gegen die Republik Österreich wurde vom ECHR “Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte” unter der Beschwerde-Nummer: 14495/24 angenommen!

Bei diesem Verfahren geht es unter anderem auch um die internationale Anerkennung des “Delegate Pass” (Dienst Ausweis) auf Basis der UN-Resolution 53/144 (UN-Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern).

Es bleibt also weiterhin spannend!

Annahme der Beschwerde zum herunterladen

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Office Human Rights
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