DEUTSCHER GEWINNT BEIM EU GERICHT

FINGERABDRUCK AUF PERSONALAUSWEIS AB 2027 UNGÜLTIG!

Ein deutscher Staatsbürger wendet sich vor einem deutschen Gericht gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden, ihm einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen.

Das deutsche Gericht ersucht den Gerichtshof um Prüfung der Gültigkeit der Unionsverordnung, die die Verpflichtung vorsieht, zwei Fingerabdrücke in das Speichermedium von Personalausweisen aufzunehmen.

Nach eingehender Prüfung stellt der Gerichtshof fest, dass die Verpflichtung, zwei vollständige Fingerabdrücke in das Speichermedium von Personalausweisen aufzunehmen, eine Einschränkung der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt.

Der Beschluss wird jedoch erst 2027 gültig.
Bis dahin gelten die aktuellen Verordnungen.

Quelle: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-61/22

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