Rüge aus Strassburg:
Die Schweiz mache zu wenig fürs Klima!
EGMR-Richter Andreas Zünd erklärt das Urteil im Tagesgespräch des Schweizer Senders SRF vom 12.04.2024 . ER ist seit 2021 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 2004 bis 2021 war er Bundesrichter in der Schweiz.
Nachfolgend fassen wir wesentliche Punkte des Gesprächs vom 12.04.2024 zusammen und ganz am Ende kannst Du Dir das vollständige Gespräch anhören:
Andreas Zünd: “Die Schweiz hat das Pariser Abkommen genehmigt. Es ist somit ein verbindliches Recht.”
Unser Fazit: Alle völkerrechtlichen Abkommen/Verträge sind verbindliches Recht für die Schweiz, wie auch für alle anderen Mitgliedsstaaten des Europarats.
Andreas Zünd: “Das Urteil bezieht sich nicht nur auf die Schweiz. Das ist ein Leiturteil für alle Mitgliedsstaaten! Urteile des EGMR haben eine Wirkung über das jeweiligen Land hinaus, weil es als Rechtssprechung des EGMR gilt und an dieser müssen sich die Mitgliedsstaaten ausrichten!”
Unser Fazit: Alle völkerrechtlichen Abkommen/Verträge sind verbindliches Recht für alle Mitgliedsstaaten!
Frage: “Gibt es eine rechtliche Grundlage für das Urteil?”
Andreas Zünd: “Die Staaten haben dem Pariser Abkommen zugestimmt. Das Pariser Abkommen ist in der Schweiz im Rahmen der vereinigten Bundesversammlung ratifiziert worden. Das ist verbindliches Recht. Ebenso haben wir die Wiener Vertragsrechtkonvention in Betracht gezogen. Alle diese Elemente sind Teil von schweizerischem Recht, weil sie von der Schweiz genehmigt worden sind.”
Unser Fazit: Alle völkerrechtlichen Abkommen/Verträge sind verbindliches Recht für die Schweiz, wie auch für alle anderen 46 Mitgliedsstaaten!
Andreas Zünd: “Die Aufgabe eines Bundesgerichts ist es, die Rechtssprechung des EGMR in die nationale Rechtssprechung zu integirieren!”
Unser Fazit: Völkerrecht steht über nationalem Recht!
Frage: „Sie sind Mitglied der SP. Wie beeinflusst Ihre Parteimitgliedschaft ihren Entscheid?”
Andreas Zünd: „Überhaupt nicht. Richter, das gilt für alle in der Schweiz, müssen nach dem Recht entscheiden und nicht nach ihrer Partei – und jeder Mann und jede Frau hat Anspruch darauf, dass die Richter ohne Beeinflussung von irgendwelchen Parteistandpunkten über die Rechtsordnung entscheiden.
Es hat keinen Einfluss. Ich kann vielleicht noch dazu sagen: In der Schweiz müssen Richter Mitglied einer Partei sein, damit sie gewählt werden können. Sie können nicht Bezirksrichter werden, ohne dass sie Mitglied von einer der Parteien sind. Am Europäischen Gerichtshof ist das ganz anderes. Da bin ich wahrscheinlich ein kleiner Exot.”
Unser Fazit: Jeder Mann und jede Frau, insbesondere zivil- und völkerrechtlich geschützte Personen, haben das Recht auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren, das die völkerrechtlich erforderlichen Rechtsgarantien bietet!
________________________________
Quelle: SRF Audio – Das Tagesgespräch vom 12.04.2024
________________________________
Sei gegrüßt als Mensch und werde Fördermitglied