Das Völkerrecht geht dem widersprechenden Verfassungsrecht vor! Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, so geht grundsätzlich die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor. Der Vorrang besteht auch gegenüber späteren Bundesgesetzen. Die Schweiz kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. Entsprechend bleibt eine dem Völkerrecht entgegenstehende schweizerische… Das Völkerrecht geht vor Verfassungsrecht! weiterlesen